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Änderungen bei der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen beim Kauf von Immobilien

PrintMailRate-it

​Maria Wośkowiak

4. Oktober 2023


Seit dem 31. August 2023 muss beim Kauf der ersten Wohnung oder des ersten Hauses auf dem Sekundärmarkt keine Steuer auf zivilrechtliche Handlungen [poln. podatek od czynności cywilnoprawnych, Abk. PCC] mehr abgeführt werden. 
 
Grundsätzlich beträgt die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen 2 Prozent des Immobilienpreises und wird bei einem Kaufvertrag vom Erwerber gezahlt. Die Vergünstigung bedeutet die Abschaffung der PCC-Steuer beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses auf dem Sekundärmarkt. 
 
Gemäß den neuen Vorschriften sind von der PCC-Steuer folgende Erwerbsvorgänge befreit: 
 
  • der Erwerb von Eigentum an einer Wohnung, die eine separate Immobilie darstellt,
  • der Erwerb von Eigentum an einem Einfamilienhaus, 
  • der Erwerb des genossenschaftlichen Eigentumsrechts an einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus. 
 
Die neuen Vorschriften betreffen ausschließlich natürliche Personen, denen zuvor weder eines der o.g. Rechte noch ein Anteil an solchen Rechten zugestanden hatte – es sei denn, der Anteil beträgt bis zu 50 Prozent und wurde im Wege der Erbschaft erworben. 
 

Neues für Investoren 

 
Ab dem 1. Januar 2024 werden auch Änderungen für Rechtsträger eintreten, die in Immobilien investieren. 
 
Der Steuersatz auf einen mit dem gleichen Käufer über die sechste und jede weitere Räumlichkeit in einem gegebenen Gebäude / in gegebenen Gebäuden oder über den Anteil an einer solchen Räumlichkeit abgeschlossenen Kaufvertrag beträgt 6 Prozent, wenn der Käufer:
 
  • mindestens sechs Wohnungen, die separate Immobilien innerhalb eines Gebäudes oder in mehreren Gebäuden, die auf demselben Grundstück erbaut wurden, darstellen und der Umsatzsteuer unterliegen, oder Anteile an solchen Räumlichkeiten erwirbt,
  • oder bereits mindestens fünf solcher Räumlichkeiten oder Anteile daran erworben hat.
 
Folglich wird der Kauf der sechsten und jeder weiteren Wohnung doppelt besteuert werden: mit der Umsatzsteuer und mit der PCC-Steuer i.H.v. 6 Prozent. 
 
Wenn Sie an Einzelheiten interessiert sind, kontaktieren Sie gerne unsere Experten.

Kontakt

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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