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Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC)

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Die Beratung zur Steuer auf zivilrechtliche Handlungen richtet sich an Unternehmer, die insbesondere Finanzierungsgeschäfte tätigen (z.B. Abschluss eines Darlehensvertrages, Erhöhung des Stammkapitals, Einbringung von Nachschüssen in die Gesellschaft durch die Gesellschafter und sonstige). Die geleistete Beratung ist auf die Erreichung des beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks bei gleichzeitiger Optimierung der Steuerfolgen ausgerichtet. Unsere Steuerberater unterstützen auch Privatpersonen, die Verträge abschließen, die die Pflicht zur Abrechnung der PCC zur Folge haben (z.B. Verträge über den Verkauf bzw. den Tausch von Sachen und Vermögensrechten sowie andere).

 Haben Sie Fragen zum Angebot?

Die Inanspruchnahme der Leistungen eines Steuerberaters garantiert die korrekte Erfüllung der sich aus den Vorschriften über die PCC ergebenden Pflichten. Beim Abschluss zivilrechtlicher Verträge (z.B. Kauf- oder Darlehensverträgen) und bei der Abwicklung von Geschäftsvorfällen aufgrund des Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften (z.B. Erhöhung des Stammkapitals, Einbringung von Nachschüssen in die Gesellschaft durch die Gesellschafter) prüft der Steuerberater in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt die Pflicht, die Fristen und Methoden zur Abrechnung der PCC und zeigt Möglichkeiten der Optimierung auf.


Rödl & Partner bietet Unterstützung durch Steuerberater an, die über umfangreiche Erfahrung bei der steuerlichen Absicherung von PCC-pflichtigen Geschäften sowie bei der Ausarbeitung von Optimierungsmechanismen verfügen.

Die von Rödl & Partner geleisteten Dienstleistungen im Bereich PCC umfassen u.a.:

 

  • laufende Konsultationen in steuerlichen Sachen (auch telefonisch),
  • Unterstützung bei der Identifizierung PCC-pflichtiger Vorfälle, Beratung zur Ermittlung des Zeitpunktes der Entstehung der Steuerpflicht sowie der Bemessungsgrundlage, der Höhe der Steuerschuld sowie des zur Abrechnung der Steuer verpflichteten Rechtsträgers,
  • Erstellung von Steuererklärungen,
  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen,
  • Stellung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Steuervorschriften,
  • Erstellung und Analyse von Verträgen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen,
  • Beratung bei Umstrukturierungen,
  • Beratung zur Optimierung.
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