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Weitere Sanktionen gegen Russland - wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen

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Rafał Szymański, Alicja Szyrner​

17. März 2022

 

Am 15. März 2022 hat die Europäische Union gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates, der Verordnung (EU) 2022/428 des Rates, dem Beschluss (GASP) 2022/429 des Rates und dem Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates ein viertes Paket von Wirtschaftssanktionen als Reaktion auf Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt.

 

Die neuen Sanktionen umfassen vor allem folgende Verbote:

  • Durchführung jeglicher Geschäfte mit bestimmten russischen Staatsunternehmen;
  • neue Investitionen im russischen Energiesektor;
  • Erbringung von Ratingdienstleistungen und Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit der Ratingtätigkeit für natürliche Personen oder Unternehmen aus Russland.

 

Die Liste der mit der russischen Verteidigung und Industrie verbundenen Unternehmen, für die strengere Ausfuhrbeschränkungen gelten, wurde erweitert. Dabei handelt es sich um sog. Waren mit doppelter Zweckbestimmung sowie um Güter und Technologien, die zur Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können.

 

Es wurde beschlossen, Beschränkungen für den Handel mit Eisen, Stahl und Luxusgütern einzuführen und die Sanktionen auf wichtige russische Unternehmen in den Bereichen Luftfahrt, Militär, Schiffbau und Maschinenbau auszuweiten.

 

Sollten Sie Fragen zu den von der EU verhängten Wirtschaftssanktionen haben, stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Vefügung.

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Rafał Szymański

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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