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Rafał Szymański, Alicja Szyrner
17. März 2022
Am 15. März 2022 hat die Europäische Union gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates, der Verordnung (EU) 2022/428 des Rates, dem Beschluss (GASP) 2022/429 des Rates und dem Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates ein viertes Paket von Wirtschaftssanktionen als Reaktion auf Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt.
Die neuen Sanktionen umfassen vor allem folgende Verbote:
Die Liste der mit der russischen Verteidigung und Industrie verbundenen Unternehmen, für die strengere Ausfuhrbeschränkungen gelten, wurde erweitert. Dabei handelt es sich um sog. Waren mit doppelter Zweckbestimmung sowie um Güter und Technologien, die zur Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können.
Es wurde beschlossen, Beschränkungen für den Handel mit Eisen, Stahl und Luxusgütern einzuführen und die Sanktionen auf wichtige russische Unternehmen in den Bereichen Luftfahrt, Militär, Schiffbau und Maschinenbau auszuweiten.
Sollten Sie Fragen zu den von der EU verhängten Wirtschaftssanktionen haben, stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Vefügung.
Rafał Szymański
Attorney at law (Polen)
Senior Associate
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