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Die Polnische Neuordnung – revolutionäre Änderungen in der Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen

PrintMailRate-it

 

Monika Spotowska

6. August 2021

 

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die beabsichtigten Änderungen in den Vorschriften lenken, die als "Polnische Neuordnung" beworben werden. Wesentliche Modifikationen sind u.a. bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags  sowie bei der Ausdehnung auf eine neue Gruppe von Rechtsträgern vorgesehen.


Höherer Krankenversicherungsbeitrag für Unternehmer


Natürliche gewerbetreibende Personen werden ab dem 1. Januar 2022 einen Krankenversicherungsbeitrag von 9% auf die tatsächlich erzielten Einkünfte aus der Gewerbetätigkeit abführen.


Für diejenigen, die ihre erfassten Einnahmen pauschal abrechnen, soll der Krankenversicherungsbeitrag ein Drittel der Steuer betragen.


Steuerliche Belastungen für Unternehmer werden drastisch steigen, insbesondere wegen der fehlenden Möglichkeit, den Krankenversicherungsbeitrag von der Steuer abzuziehen. Der derzeitige Beitrag für Unternehmer wird pauschal berechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, von der Steuer die Bemessungsgrundlage für diesen Beitrag abzuziehen.


Neu – Krankenversicherungsbeitrag für die Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder


Es wird beabsichtigt, denjenigen Personen, die eine Funktion in der Geschäftsführung/im Vorstand auf der Grundlage einer Bestellung ausüben, die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aufzuerlegen. Derzeit unterliegen solche Einkünfte weder der Sozial- noch der Krankenversicherung. Nach den in der Polnischen Neuordnung vorgesehenen Änderungen werden die steuerlichen Belastungen der Geschäftsführer um 9% steigen, d.h. auf sage und schreiben 41% der erzielten Einnahmen.


Haben Sie Fragen zu der Polnischen Neuordnung und dem Einfluss der Änderungen auf die steuerliche Belastung der ausgeübten Tätigkeit, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

 

 

English version

 

 

Polish Deal: revolutionary changes to health insurance contributions

 

We would like to draw your attention to the upcoming legislative changes promoted under the name of Polish New Deal. Major modifications are expected in respect of, among other things, calculation of health insurance contributions and those liable to that insurance.


Higher health insurance contributions for self-employed


Starting from 1 January 2022 sole proprietors will pay health insurance contributions of 9% of the actual income from their business.


For those who pay flat tax on recorded income, the health insurance contribution will amount to 1/3 of the due tax.


The tax burden on the self-employed will increase drastically especially as the contributions will not be tax-deductible. At present, sole proprietors pay flat rate contributions. The base for assessment of the contributions can also be deducted from tax.


New – health insurance contributions to be paid by management board members


Those who sit on management boards exclusively by virtue of an appointment letter will be expected to pay health insurance contributions. At present, no social or health insurance contributions are due on income from such functions. Once the Polish Deal comes into force, the fiscal burden on management board members will go up by 9%, and even up to 41% of their income.


If you have any questions about the Polish New Deal and how it may affect your business, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.  

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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