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Die Polnische Neuordnung – revolutionäre Änderungen in der Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen

PrintMailRate-it

​​Monika Spotowska

6. August 2021

 

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die beabsichtigten Änderungen in den Vorschriften lenken, die als "Polnische Neuordnung" beworben werden. Wesentliche Modifikationen sind u.a. bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags  sowie bei der Ausdehnung auf eine neue Gruppe von Rechtsträgern vorgesehen.


Höherer Krankenversicherungsbeitrag für Unternehmer


Natürliche gewerbetreibende Personen werden ab dem 1. Januar 2022 einen Krankenversicherungsbeitrag von 9% auf die tatsächlich erzielten Einkünfte aus der Gewerbetätigkeit abführen.


Für diejenigen, die ihre erfassten Einnahmen pauschal abrechnen, soll der Krankenversicherungsbeitrag ein Drittel der Steuer betragen.


Steuerliche Belastungen für Unternehmer werden drastisch steigen, insbesondere wegen der fehlenden Möglichkeit, den Krankenversicherungsbeitrag von der Steuer abzuziehen. Der derzeitige Beitrag für Unternehmer wird pauschal berechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, von der Steuer die Bemessungsgrundlage für diesen Beitrag abzuziehen.


Neu – Krankenversicherungsbeitrag für die Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder


Es wird beabsichtigt, denjenigen Personen, die eine Funktion in der Geschäftsführung/im Vorstand auf der Grundlage einer Bestellung ausüben, die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aufzuerlegen. Derzeit unterliegen solche Einkünfte weder der Sozial- noch der Krankenversicherung. Nach den in der Polnischen Neuordnung vorgesehenen Änderungen werden die steuerlichen Belastungen der Geschäftsführer um 9% steigen, d.h. auf sage und schreiben 41% der erzielten Einnahmen.


Haben Sie Fragen zu der Polnischen Neuordnung und dem Einfluss der Änderungen auf die steuerliche Belastung der ausgeübten Tätigkeit, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. ​​

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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