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E-Zustellungen - Die Frist zur Einrichtung von E-Postfächern wurde festgelegt

PrintMailRate-it

Łukasz Napiórkowski

23. August 2023


Das Gesetz über E-Zustellungen vom 18. November 2020 hat Regelungen eingeführt, die die Grundsätze der Kommunikation von Handelsgesellschaften mit den Behörden der öffentlichen Verwaltung und den Gerichten modifizieren.  Dieses Gesetz erlegt den Handelsgesellschaften u.a. die Pflicht auf, sog. E-Zustellungen vorzunehmen, und führt außerdem zusätzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Fiktion der Zustellung elektronischer Schreiben ein.


E-Zustellung ist eine Dienstleistung, die die Sendung und den Empfang der Korrespondenz auf elektronischem Wege ermöglicht, wobei dies dieselben Folgen zeitigt wie ein Einschreiben mit Rückschein.

Wen das Thema betrifft

Die neuen Regelungen betreffen u.a. nicht öffentliche Rechtsträger, die ins Landesgerichtsregister eingetragen sind. Somit wird diese Pflicht folgende Rechtsträgern auferlegt:

  • Kommanditgesellschaften,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • Aktiengesellschaften.

Fristen

Lt. der offiziellen Mitteilung des Digitalisierungsministeriums wurden für die Einführung von E-Zustellung folgende Fristen festgelegt:
  • ab dem 10. Dezember 2023 - alle neuen nicht öffentlichen Rechtsträger, die ins Landesgerichtsregister (KRS) eingetragen sind,
  • bis zum 10. März 2024 – die erforderlichen Schritte müssen von allen nicht öffentlichen Rechtsträgern unternommen werden, die vor dem 10. Dezember 2023 ins KRS eingetragen wurden.

Was Ihrerseits zu veranlassen ist

Die o.g. Rechtsträger sind verpflichtet:
  • E-Postfächer einzurichten,
  • einen Verwalter des E-Postfachs zu benennen, der berechtigt sein wird, die Adresse für elektronische Zustellungen zu aktivieren und das E-Postfach zu verwalten.
 
Die elektronischen Adressen der verpflichteten Rechtsträger werden in der Datenbank der elektronischen Adressen (ein öffentliches Register) offengelegt und bilden eine gleichwertige Form der Zustellung öffentlicher Korrespondenz von Behörden der öffentlichen Verwaltung und Gerichten.
 
Um die Fristen einzuhalten, müssen die Unternehmen sich mit einem ausreichenden Vorlauf um eine Adresse für E-Zustellungen bemühen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines E-Postfachs und bei der Bestellung seines Verwalters? Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung.

Kontakt

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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