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Änderungen des Energiegesetzes, die eine Überdimensionierung von EE-Anlagen ermöglichen

PrintMailRate-it

​Jakub Plebański

17. Okrober 2023


Unter den vielen Änderungen, die die Oktober-Novelle des Energiegesetzes mit sich brachte, ist die Einführung einer expliziten Rechtsgrundlage für die Überdimensionierung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) besonders erwähnenswert. Nach dem neuen Wortlaut von Artikel 7 Abs. 1 des Energiegesetzes kann die Anschlusskapazität einer Erzeugungsquelle oder eines Stromspeichers kleiner oder gleich der installierten Kapazität sein.
 
Bislang war die Praxis der Überdimensionierung von EE-Anlagen in Polen gesetzlich nicht eindeutig geregelt, weshalb die Betreiber in dieser Frage unterschiedlich vorgingen. Die Ablehnung der Überdimensionierung war ein häufiges Phänomen, zum Nachteil der Erzeuger, die daran gehindert wurden, die ihnen zugestandene Anschlusskapazität optimal zu nutzen.
 
Nach den neuen Vorschriften ist es legal, dass ein Erzeuger Erzeugungsanlagen mit einer installierten Kapazität, die höher als die Anschlusskapazität ist, nutzt, was ein stabileres und berechenbareres Stromerzeugungsprofil von EE-Anlagen ermöglichen soll. Wichtig ist, dass die Bestimmungen zur Überdimensionierung auch für bestehende EE-Anlagen gelten sollen, einschließlich solcher, die im Rahmen des auktionsbasierten Fördersystems betrieben werden.
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Experten von Rödl & Partner. 

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Jakub Plebański

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