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Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit der Entsendung eines Arbeitnehmers – Urteil des Oberverwaltungsgerichts

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​Maciej Wilczkiewicz

31. Januar 2024


Am 1. August 2023 hat das Oberverwaltungsgericht ein Urteil in einer Rechtssache über die Entstehung von Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis bei der Gewährleistung unentgeltlicher Unterkunft für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer (Az. II FSK 270/2) erlassen. 
 
Das Oberverwaltungsgericht hat unter Berufung auf die EU-Vorschriften zu Entsendung (Richtlinie 96/71/EG) darauf hingewiesen, dass weder der Wert von Sachleistungen des Arbeitgebers noch die Erstattung eventueller Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung, die entsandte Arbeitnehmer aufgrund der Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat selbst tragen, als Teil der Arbeitsvergütung gelten. Daher stellen derartige Ausgaben keinen Vorteil für die Arbeitnehmer dar und gehen vollständig zu Lasten des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmer aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen entsendet. Infolgedessen stellen diese Ausgaben keine Einnahme für die Arbeitnehmer dar.
 
Das Urteil ist wichtig, weil sich das Oberverwaltungsgericht seit 2018 in Urteilen in ähnlichen Rechtssachen einheitlich für die Besteuerung solcher Leistungen auf Seiten der Arbeitnehmer ausgesprochen hat. Das Urteil aus August 2023 kann eine Änderung der Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen bedeuten. Eine wichtige Neuigkeit ist, dass sich die rechtliche Argumentation auf EU-Vorschriften stützt, was bisher nicht der Fall war.

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Maciej Wilczkiewicz

Tax adviser (Polen)

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