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Polnische Neuordnung: Änderungen bei der Quellensteuer (WHT)

PrintMailRate-it

 

Klaudia Bielecka

20. September 2021

 

Der Entwurf der Polnischen Neuordnung, der vor kurzem in den Senat gelangt ist, modifiziert die Regelungen hinsichtlich der Quellensteuer. Die Änderungen betreffen u.a. Folgendes:

 

  • Einschränkung des Umfangs der Anwendung des Steuererstattungsverfahrens (eng. WHT refund) auf passive Einnahmen (Einkünfte) (z.B. Lizenzen, Zinsen oder Dividenden), die an verbundene Unternehmen ausgezahlt werden;
  • Zulassung der Erteilung von Stellungnahmen nicht nur bez. der Anwendung einer Steuerbefreiung auf der Grundlage der Ertragsteuergesetze, sondern auch von Präferenzsätzen (ermäßigter Steuersatz) auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen;
  • Präzisierung der Grundsätze der Wahrung der erforderlichen Sorgfalt bei Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes oder einer Befreiung, insbesondere im Falle von Zahlungen an verbundene Unternehmen;
  • Zulassung der Möglichkeit der Unterzeichnung der Erklärung durch den Zahler gemäß der für ihn geltenden Vertretung;
  • Präzisierung der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers.


Die neuen Vorschriften sollen ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Steuerzahler sollten bereits jetzt damit beginnen, sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.


Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

 

 

 

Polish Deal: changes to withholding tax (WHT)


The draft Polish Deal, which has been recently submitted to the lower chamber of Polish parliament (Sejm), modifies the withholding tax regulations. The changes include:

 

  • narrowing the application of the WHT refund procedure to passive income (e.g. royalties, interest or dividends) paid to associated enterprises;
  • allowing opinions to be issued not only on tax exemption under income tax acts but also on preferential rates (reduced tax rates) under tax treaties;
  • clarifying the principles of due care to be exercised when applying a reduced tax rate or exemption, in particular for payments made to associated enterprises;
  • allowing the withholding agent to sign the statement in accordance with the rules of its representation;
  • clarifying the definition of beneficial owner.


The new regulations are to apply from 1 January 2022. Withholding agents should already start preparing for the new regulations.


If you have any questions about the planned changes, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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