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Polnische Neuordnung: Änderungen bei der Quellensteuer (WHT)

PrintMailRate-it

​​​Klaudia Bielecka

20. September 2021

 

Der Entwurf der Polnischen Neuordnung, der vor kurzem in den Senat gelangt ist, modifiziert die Regelungen hinsichtlich der Quellensteuer. Die Änderungen betreffen u.a. Folgendes:

 

  • Einschränkung des Umfangs der Anwendung des Steuererstattungsverfahrens (eng. WHT refund) auf passive Einnahmen (Einkünfte) (z.B. Lizenzen, Zinsen oder Dividenden), die an verbundene Unternehmen ausgezahlt werden;
  • Zulassung der Erteilung von Stellungnahmen nicht nur bez. der Anwendung einer Steuerbefreiung auf der Grundlage der Ertragsteuergesetze, sondern auch von Präferenzsätzen (ermäßigter Steuersatz) auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen;
  • Präzisierung der Grundsätze der Wahrung der erforderlichen Sorgfalt bei Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes oder einer Befreiung, insbesondere im Falle von Zahlungen an verbundene Unternehmen;
  • Zulassung der Möglichkeit der Unterzeichnung der Erklärung durch den Zahler gemäß der für ihn geltenden Vertretung;
  • Präzisierung der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers.


Die neuen Vorschriften sollen ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Steuerzahler sollten bereits jetzt damit beginnen, sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.


Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.​

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

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