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Immobiliensteuer

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Die immobiliensteuerliche Beratung richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen, die die Steuer auf gewerbliche und nicht gewerbliche Grundstücke, Gebäude und Räume, sowie auf Bauten abzurechnen haben. Die immobiliensteuerlichen Vorschriften in Polen wurden relativ selten geändert und enthalten viele Lösungen, die im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie den technischen Fortschritt unangemessen sind. Von den sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen sind vor allem Unternehmen betroffen, die häufig Streit mit den Finanzämtern haben.

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Dank der Unterstützung eines Spezialisten im Bereich Immobiliensteuer können Einsparungen, insbesondere bei Bauten, generiert und das Unternehmen vor der zunehmend profiskalen Einstellung der lokalen Steuerbehörden geschützt werden. Die Steuerberater von Rödl & Partner in Polen verbinden die Erfahrung in der Betreuung der Rechtsträger, die die Immobiliensteuer abrechnen müssen, mit fundiertem Wissen und der Kenntnis der Standpunkte der Verwaltungsgerichte, weswegen sie Ihnen sichere und maßgeschneiderte Lösungen vorschlagen können.


Zu den Stammkunden, die von Rödl & Partner im Bereich Immobiliensteuer beraten werden, gehören in- und ausländische Unternehmen, darunter Investmentfonds, Bauträger, in- und ausländische Unternehmen mit Schwerpunkt Vermittlung, Kauf und Verkauf, Vermietung oder Verwaltung von Immobilien, Bau- und Planungsgesellschaften, Windparks sowie Privatpersonen, die diesbezügliche Investitionen tätigen. Im Bereich des Immobilienverkehrs arbeiten unsere Steuerberater und unsere Rechtsanwälte eng zusammen.

Rödl & Partner bietet Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen im Bereich Immobiliensteuer an:

 

  • laufende Konsultationen in steuerlichen Sachen (auch telefonisch),
  • Beratung hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten,
  • Beratung hinsichtlich der Identifizierung steuerbarer Grundstücke, Gebäude (Räume) oder Bauten,
  • Beratung hinsichtlich der Ermittlung des Zeitpunkts der Steuerentstehung, der Steuerbemessungsgrundlage und der Höhe der Steuerschuld,
  • Erstellung von Steuererklärungen,
  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen,
  • Erstellung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über das Steuerrecht,
  • Erstellung und Analyse von Verträgen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen.

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