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Steuerverfahren

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Die Beratung i.Z.m. Steuerverfahren in Polen richtet sich an Steuerpflichtige, bei denen ein Steuerverfahren anhängig ist, eine steuerliche Außenprüfung bzw. Prüfungshandlungen eingeleitet wurden bzw. in Zukunft eingeleitet werden können. Die Unklarheit vieler Steuervorschriften, die einen gewissen Auslegungsspielraum lassen, kann zu Streitigkeiten mit den Steuerbehörden hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Anwendung führen. Die Unregelmäßig-keiten können bereits in der Etappe der Prüfungshandlungen aufgedeckt werden. Das Verfahren kann auch auf Antrag des Steuerpflichtigen eingeleitet werden, z.B. bei der Forderung nach Erstattung überzahlter Steuern.

 Haben Sie Fragen zum Angebot?

Durch die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Vertretung Ihrer Interessen können Sie sicher sein, dass die Steuerbehörde ihr Übergewicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht missbrauchen wird.

Die Steuerberater unterstützen Sie bei den Prüfungshandlungen, Außenprüfungen bzw. Steuerverfahren und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden. Sie erstellen Schriftsätze. Sie können dem Verfahren nach Herausgabe des Protokolls der Außenprüfung sowie auf jeder anderen Etappe des Steuer- bzw. verwaltungsrechtlichen Verfahrens beitreten. Ihnen wird die reale Beurteilung von Prozesschancen und -risiken vorgelegt. Die Unterstützung durch Profis ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Steuerverfahren, eine Verwaltungsvollstreckung und ein eventuelles finanzstrafrechtliches Verfahren zusammenfallen.


Ihre Interessen werden von einem erfahrenen Team von Steuerberatern und Juristen verteidigt – da sie die Vorschriften und laufende Rechtsprechung kennen, können sie die Mandanten in den Streitigkeiten mit dem Fiskus wirksam vertreten.

Die von Rödl & Partner angebotenen Dienstleistungen umfassen u.a.:

 

  • Vertretung der Mandanten sowie Führung von Angelegenheiten vor den Steuer-, Vollstreckungs-, Finanzkontroll- und Zollbehörden sowie Vertretung vor den Verwaltungsgerichten,
  • Teilnahme an den o.g. Verfahren als Bevollmächtigte oder Berater,
  • Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie in steuerrechtlichen Streitigkeiten,
  • Erstellung von Schriftsätzen,
  • Analyse der Dokumente und Bücher des Steuerpflichtigen bei der Beantragung der Erstattung einer überzahlten Steuer bzw. des Vorsteuerguthabens,
  • Analyse der Dokumente und Steuerbücher bei Erhalt einer Benachrichtigung über die Einleitung der Außenprüfung.

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