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Die Rechtsberatung im Bereich der Spaltung richtet sich an Unternehmen, die in Form von Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) tätig sind und eine Spaltung in zwei oder mehrere Kapitalgesellschaften vornehmen wollen. Die Rechtsberatung im Bereich der Umwandlung richtet sich an Unternehmen, die in Form von Kapital- und Personengesellschaften tätig sind und eine Umwandlung in eine andere handelsrechtliche Gesellschaft vornehmen wollen. Das Angebot umfasst auch die Unterstützung für Unternehmen, welche eine selbstständige Gewerbetätigkeit ausüben, die im Zentralen Gewerberegister (poln. Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, CEIDG) eingetragen ist, bei der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft.
Die Änderung der Rechtsform im Zusammenhang mit der Umwandlung ist ein komplexer Prozess, der Konsequenzen in vielen rechtlichen Bereichen und auch finanzielle Folgen nach sich zieht. Die Rechts- und Steuerberatung umfasst eine vielschichtige Analyse der Folgen und ermöglicht die Wahl der angestrebten Rechtsform, mit der die beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecke erreicht und das Risiko minimiet werden können. Sie erhalten ferner Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten, die bei Änderung der Rechtsform erforderlich sind.
Monika Behrens
Attorney at law (Polen)
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Jarosław Hein
Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)