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Fusionen und Übernahmen (M&A)

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Die Rechtsberatung bei Fusionen und Übernahmen richtet sich an Unternehmen, die in Form von Kapital- und Personengesellschaften tätig sind und beabsichtigen, mit einer anderen handelsrechtlichen Gesellschaft (oder Gesellschaften) zu verschmelzen oder ein anderes Unternehmen zu übernehmen (auch in Form des sog. Share Deal bzw. Asset Deal).


Die Verschmelzung oder Übernahme von Gesellschaften zeitigt rechtliche und steuerliche Folgen, welche die Form des Unternehmens und die Stabilität seiner Position beeinflussen. Von grundlegender Bedeutung für die Umsetzung der Fusion bzw. Übernahme ist es, zu gewährleisten, dass das Verfahren aus formeller Sicht korrekt ist, und die rechtlichen sowie ökonomischen Konsequenzen in Hinsicht auf die jetzigen und zukünftigen Marktbedingungen berücksichtigt werden. Die fachliche Geschäftsberatung von Rödl & Partner hat vor allem zum Ziel, die rechtliche und steuerliche Sicherheit sowie die Minimierung des Risikos zu gewährleisten, was es erlaubt, negative rechtliche oder finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Dadurch können Sie sich auf das Ziel konzentrieren – d.h. die größtmögliche Rentabilität der Unternehmung – und dieses störungsfrei und ohne unnötige Verzögerungen umsetzen.

 
Die Spezialisten von Rödl & Partner zeichnen sich durch langjährige Erfahrung bei der Umsetzung zahlreicher Projekte im Bereich M&A auf der ganzen Welt aus. Während der Verschmelzung der Gesellschaften arbeiten die Rechtsanwälte direkt mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Dank einer solchen Zusammenarbeit auf vielen Ebenen sind wir imstande, die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen eines jeden Geschäfts zu berücksichtigen. Die Mandanten von Rödl & Partner können ferner die Erstellung bzw. Prüfung des Verschmelzungsplans in Auftrag geben. Sechs Standorte in Polen und über 100 Niederlassungen weltweit gewährleisten, dass nicht nur lokale, sondern auch grenzüberschreitende Verschmelzungen effektiv betreut werden.
 

 

Rödl & Partner bietet Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:

 

  •  Analyse der Folgen und des rechtlichen Risikos der Verschmelzung bzw. Übernahme,
  • Erstellung eines Verschmelzungsplans,
  • Erstellung sämtlicher Verträge, Beschlüsse der Organe der Gesellschaft und anderer Unterlagen im Zusammenhang mit der Verschmelzung bzw. Übernahme,
  • Erstellung der Registrierungsunterlagen und Vertretung im Registrierungsverfahren vor dem Landesgerichtsregister (KRS).

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