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INTRASTAT-Schwellenwerte 2024

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​Tadeusz Piekłowski

17. Januar 2024


Der Präsident des Hauptamtes für Statistik hat die statistischen INTRASTAT-Schwellenwerte für 2024 im INTRASTAT-System akzeptiert.
 
Im Vergleich zu 2023 haben sich die Werte sowohl der Grundschwellen als auch der Sonderschwellen für beide Richtungen geändert.  
 

Vergleich der Schwellenwerte 2023 und 2024




Wann die INTRASTAT-Meldung vorzunehmen ist 

 
Die Meldepflicht betrifft Unternehmen, die Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten tätigen. Die Auskunftspflicht obliegt denjenigen Unternehmen, bei denen der Wert der Ein- oder Ausfuhr die festgelegten und veröffentlichten statistischen Schwellen überschreitet. 
 
Berichtszeitraum ist der Kalendermonat, in dem die Ein- oder Ausfuhr von Waren erfolgte. Die INTRASTAT-Meldung für den betreffenden Berichtszeitraum ist spätestens am 10. des Folgemonats nach dem Zeitraum, für den der Bericht erstellt wird, abzugeben.
 

Sanktionen

 
Wird das verpflichtete Unternehmen keine bzw. eine fehlerhafte INTRASTAT-Meldung vorlegen, so kann die Zollbehörde eine Geldstrafe i.H.v. 3.000 PLN für einen Berichtszeitraum für jede Art des Umsatzes verhängen.
 
Falls Sie nicht wissen, wie die INTRASTAT-Meldung zu erstellen und abzugeben ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kontakt

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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