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Entsendung von Arbeitnehmern von der Ukraine nach Polen

PrintMailRate-it

 

 

Agnieszka Boncławek

2. März 2022​

 

Menschen aus der Ukraine können Arbeit in Polen verrichten, sofern sie sich in Polen legal aufhalten und über die entsprechende Arbeitsgenehmigung verfügen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und des Zustroms von Menschen, die dort beschäftigt waren, nach Polen, stellen wir Ihnen nachfolgend einige Lösungen vor, die ukrainische Arbeitgeber in Betracht ziehen können, damit ihre Arbeitnehmer von Polen aus für sie arbeiten können.


Ausländische Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer nach Polen entsenden. Zu diesem Zweck müssen Sie einen der folgenden drei Typen von Arbeitsgenehmigungen einholen:

  • Typ C – wenn der Ausländer seine Arbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber verrichten wird und nach Polen für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr in eine Niederlassung oder in einen Betrieb des ausländischen Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entsandt wird;
  • Typ D – wenn der Ausländer seine Arbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber, der weder über eine Niederlassung, einen Betrieb, noch über eine andere Form der organisierten Tätigkeit in Polen verfügt, verrichten wird und nach Polen entsandt wird, um vorläufige oder gelegentliche Dienstleistungen zu erbringen;
  • Typ E – wenn der Ausländer seine Arbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber verrichten wird und für einen Zeitraum von über 30 Tagen innerhalb von 6 aufeinanderfolgenden Monaten für andere Zwecke als die in den Genehmigungen C und D genannten nach Polen reist.

 

Gemeinsame Elemente der Anträge:

  • sie werden beim Woiwodschaftsamt gestellt, das für den Ort der Arbeitsleistung des Ausländers zuständig ist;
  • der Antrag auf  Erteilung der Genehmigung wird von dem den Arbeitnehmer nach Polen entsendenden Arbeitgeber gestellt;
  • die Genehmigung wird für die Zeit der Entsendung, aber nicht länger als für 3 Jahre erteilt (sie kann verlängert werden);
  • der Antrag kann online auf dem Internetportal praca.gov.pl, in Papierform oder persönlich eingereicht werden.

 

In jedem Fall ist dem Antrag Folgendes beizufügen:

  • Führungszeugnis des entsendenden Arbeitgebers oder der in seinem Namen handelnden Person;
  • Dokument aus dem entsprechenden Register, das den Rechtsstatus und die Form oder den Charakter der Tätigkeit, die der entsendende Arbeitgeber ausübt, bestätigt;
  • Kopien aller ausgefüllten Seiten aus einem gültigen Reisedokument des Ausländers;
  • Zahlungsbeleg über die Gebühr für den Antrag;
  • Dokumente, die die Beziehungen zwischen dem entsendenden Arbeitgeber und dem Unternehmen in Polen bestätigen, zu dem der Ausländer entsandt wird;
  • Brief über die Entsendung zur Arbeit, der die Entsendung des Ausländers, deren Dauer, die Vergütung und die Arbeitsstelle bestätigt;
  • Dokumente, die die Erfüllung der Qualifikationsanforderungen und anderer Bedingungen bestätigen, wenn die Absicht besteht, den Ausländer mit der Ausübung von Arbeit in einem reglementierten Beruf zu beauftragen.

 

 

 

Genehmigung vom Typ C:


Die Dokumente, die die Beziehungen zwischen dem entsendenden Arbeitgeber und dem Unternehmen in Polen, zu dem der Ausländer entsandt wird, bestätigen, müssen beigefügt werden.


Kosten der Erteilung der Genehmigungen:
50 PLN – Genehmigung für maximal 3 Monate;
100 PLN – Genehmigung für mehr als 3 Monate.

 

 

Genehmigung vom Typ D:


200 PLN – Gebühr für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung.

 

 

Genehmigung vom Typ E:


50 PLN – Genehmigung für maximal 3 Monate;
100 PLN – Genehmigung für mehr als 3 Monate.
 
Eine Genehmigung vom Typ E muss nicht beantragt werden, sofern der Ausländer für nicht mehr als 3 Monate im Kalenderjahr und zu mindestens einem der folgenden Zwecke nach Polen entsandt wird:

  • Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten an gelieferten Anlagen, Konstruktionen, Maschinen bzw. anderen Geräten, wenn der entsendende Arbeitgeber deren Hersteller ist;
  • Abnahme von bestellten Anlagen, Konstruktionen, Maschinen bzw. anderen Geräten, die von einem polnischen Unternehmen hergestellt wurden;
  • Schulung von Mitarbeitern eines polnischen Unternehmens, das der Abnehmer von Anlagen, Konstruktionen, Maschinen bzw. anderen Geräten ist, in deren Bedienung bzw. Nutzung;
  • Montage und Demontage von Messeständen, deren Betreuung, wenn der Aussteller der entsendende ausländische Arbeitgeber ist.

Die Zeit für die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung beträgt zwischen 30 und 60 Tagen, jedoch kann dies in manchen Woiwodschaftsämtern länger dauern.


Bitte beachten Sie, dass die obige Mitteilung Informationszwecken dient und zum 1. März 2022 aktuell ist. Derzeit wird daran gearbeitet, die Situation der Zehntausenden von Flüchtlingen zu regeln und ihnen die legale Arbeit im polnischen Hoheitsgebiet systematisch zu erleichtern.

Kontakt

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Agnieszka Boncławek

Attorney at law (Polen)

+48 606 910 468

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