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Änderung der Verordnung über Personalunterlagen

PrintMailRate-it

​Maciej Ogórek

17. Mai 2023


Im Gesetzblatt wurde eine Verordnung des Ministers für Familien und Sozialpolitik vom 9. Mai 2023 veröffentlicht, die die Verordnung über die Personalunterlagen ändert.

Die Novelle ist von den neuesten Änderungen im polnischen Arbeitsgesetzbuch diktiert, die die Zuerkennung neuer Berechtigungen an die Arbeitnehmer betreffen – insbesondere solche, die mit der Elternschaft zusammenhängen. 

In der geänderten Verordnung wurden zusätzliche Dokumente genannt, die sich in den Personalakten befinden. Teil B der Personalakten wird nunmehr Folgendes umfassen: 

  • Antrag des Arbeitnehmers auf Entfristung des Arbeitsvertrages oder auf besser vorhersehbarere und sicherere Arbeitsbedingungen sowie die Antwort des Arbeitgebers auf diesen Antrag;
  • Antrag des Arbeitnehmers auf Angabe der Gründe für die Auflösung eines Arbeitsvertrages auf Probe durch Kündigung oder für die Anwendung einer Maßnahme, die dieselbe Wirkung hat wie die Auflösung des Arbeitsvertrages, sowie die Antwort des Arbeitgebers auf diesen Antrag;
  • Dokumente über eine flexible Arbeitsorganisation.

Außerdem wurde der Katalog der in § 6 Pkt. 1 b der Verordnung erwähnten Dokumentation erweitert, die der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer führt. In dieser Dokumentation finden sich nunmehr zusätzlich:

  • Antrag auf und Inanspruchnahme von Freistellung von der Arbeit infolge der Einwirkung höherer Gewalt (Art. 1481 ArbGB-PL);
  • Antrag auf und Inanspruchnahme von Pflegeurlaub (Art. 1731 ArbGB-PL). 

Die Verordnung wurde am 9. Mai im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 


Falls Sie über die Änderungen im Arbeitsgesetzbuch sowie über die neuen Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr erfahren wollen, so kontaktieren Sie uns gerne.

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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