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SENT-System – weitere Änderungen

PrintMailRate-it

Tadeusz Piekłowski

17. Juli 2023


Das Finanzministerium hat kürzlich einen weiteren Entwurf der Änderungen im SENT-System zur Elektronischen Transportüberwachung (poln. System Elektronicznego Nadzoru Transportu) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Lösungen betreffen die Pflicht zur Meldung der Beförderung von bestimmten Kategorien von Produkten im System. 

Neue meldepflichtige Güter


Gemäß dem Entwurf werden Beförderung und Entgegennahme u.a. folgender Güter gemeldet werden müssen:

  • Obst (z.B. Himbeeren, Erdbeeren, Johannisbeeren),
  • Mehl,
  • Fruchtsaftkonzentrat,
  • Geflügelfleisch,
  • Vogeleier, frisch, ohne Schale oder Vogeleier, verarbeitet, nicht in der Schale.

Die Pflicht wird nicht alle Güter umfassen, sondern lediglich diejenigen aus der Ukraine, die zuvor zum Verkehr in der Europäischen Union zugelassen wurden. Zusätzlich wird das Überwachungssystem die Transporte der o.g. Güter umfassen, wenn die Masse der Sendung die in der Verordnung genannten Werte überschreitet. 

Außerdem sieht der Entwurf eine obligatorische Meldung im SENT-System von Transporten vor, die mehr als 10.000 kg folgender Güter umfassen:

  • Weizen,
  • Mais,
  • Raps und Sonnenblumen. 

In diesem Fall wird der innergemeinschaftliche Erwerb und die Beförderung – ausgenommen den Transit solcher Güter durch Polen – überwacht werden, unabhängig davon, ob die Güter aus der Ukraine stammen oder nicht. 

Es handelt sich um eine weitere Änderung im SENT-System innerhalb der letzten Monate. Daher empfehlen wir Ihnen, die erworbenen Güter hinsichtlich dieser neuer Pflichten eingehend zu überprüfen. 

Falls Sie Fragen zur Klassifizierung der erworbenen Güter oder zur Ausfüllung und Verschickung von Meldungen im SENT-System über das PUESC-System haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso beantworten wir gerne Fragen und unterstützen Sie bei der Erfüllung der o.g. Pflichten.

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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