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Novellierung des Verbrauchsteuergesetzes

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Tadeusz Piekłowski, Adam Biedrzycki

20. August 2018

 

29. Juli 2019 Der Präsident unterschrieb eine Novelle des Verbrauchsteuergesetzes, mit der wesentliche Änderungen u.a. bei der Verbrauchsteuer auf Schmierstoffe und Öle eingeführt werden. Die neuen Regelungen sollen Missbräuchen entgegenwirken, die in der Vermischung von billigeren und teureren Erzeugnissen bestehen, um die Besteuerung zu vermeiden.


Wenn es um Schmierstoffe und Schmieröle geht, so fielen bisher nur die unter der Position mit dem KN-Code 2710 erfassten, also die sog. Mineralöle, unter die Verbrauchsteuer. Synthetische Öle und Schmierstoffe wurden dagegen unter der Position mit dem KN-Code 3403 erfasst und unterlagen dem Null-Verbrauchsteuersatz, da sie nicht als Heiz- oder Kraftstoff verwendet wurden. Demnach stellen sowohl Mineralöle als auch synthetische Öle und Schmierstoffe verbrauchsteuerpflichtige Waren dar, aber nur die Mineralöle wurden mit dem Satz von 1.180 PLN/1000 Liter besteuert, wenn sie nicht als Heiz- oder Kraftstoff verwendet wurden.


Diese Situation führte nach Ansicht des Gesetzgebers dazu, dass die in der Regel billigeren mineralischen Erzeugnisse mit teureren synthetischen Erzeugnissen vermischt wurden, wodurch die Besteuerung vermieden werden konnte. Im Lichte der Novelle werden Schmiermittel (Öle und Schmierstoffe) mit dem KN-Code 3403 (ausgenommen plastische Schmierstoffe) ab dem 1. November 2019 unter den Verbrauchsteuersatz von 1,18 PLN/Liter fallen – auch dann, wenn sie nicht als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden. Die Frage der bisher nicht unter die Verbrauchsteuer fallenden Erzeugnisse mit dem KN-Code 2710 20 90 (u.a. schwere Heizöle) wurde ähnlich genormt. Bisher unterlagen sie dem Null-Verbrauchsteuersatz, jetzt ist auf sie ein Satz von 1,18 PLN/Liter zu erheben.


Das Inkrafttreten der Novelle wird zusätzliche Pflichten für Unternehmen mit sich bringen, die Erzeugnisse mit den KN-Codes 3403 und 2710 20 90 aus der Europäischen Union und aus Drittländern einführen. Viele Unternehmen, die mit Rechtsträgern verbunden sind, die diese Erzeugnisse erwerben, können ebenfalls von Erschwernissen betroffen sein, da mit der Erhebung der Verbrauchsteuer auf diese Erzeugnisse bei der Einfuhr mehr Formalitäten verbunden sind.


Die Novelle nimmt auch Erzeugnisse mit den KN-Codes 3824 99 86, 3824 99 92, 3824 99 93 und 3824 99 96 in die Anlagen 1 und 2 auf, was bedeutet, dass diese Erzeugnisse dann verbrauchsteuerpflichtige Waren darstellen, wenn sie als Heiz- und Kraftstoff verwendet werden sollen (Anlage 1). Außerdem findet auf diese Erzeugnisse das Verfahren der Steueraussetzung Anwendung, sofern ihre Herstellung in einem Steuerlager erfolgt, unter der Bedingung, dass sie als Heiz- und Kraftstoff verwendet werden sollen (Anlage 2). Diese Erzeugnisse werden unter den Null-Verbrauchsteuersatz fallen. Jedoch unterliegen sie als in der Anlage 2 des Verbrauchsteuergesetzes gelistete Erzeugnisse, auf die der Null-Verbrauchsteuersatz erhoben wird, der Registrierungs- bzw. Aktualisierungspflicht im Falle des Erwerbs oder Verkaufs.


Demnach sind die innergemeinschaftlich erworbenen bzw. eingeführten Erzeugnisse noch vor Inkrafttreten der Novelle im Hinblick auf die KN-Codes zu analysieren, und man sollte erwägen, zu inländischen Lieferanten der betreffenden Öle zu wechseln. Anderenfalls sind Vorbereitungen auf die neuen Pflichten beim Verkauf und Erwerb der betreffenden Waren zu treffen.


Sollten Sie bezüglich der sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Anforderungen irgendwelche Fragen oder Zweifel haben, so stehen unsere Experten in unseren Büros in Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen, Warschau und Breslau Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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