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INTRASTAT-Schwellenwerte 2025

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​​​Maria Wośkowiak

10. Februar 2025


Der Präsident des Hauptamtes für Statistik hat die statistischen INTRASTAT-Schwellenwerte für 2025 im INTRASTAT-System akzeptiert.

Im Vergleich zu 2024 haben sich die Werte sowohl der Basisschwelle für Eingänge als auch der detaillierten Schwellen für beide Richtungen geändert.  

Vergleich der Schwellenwerte 2024 und 2025



​2024
​2025
Basisschwelle

für den Eingang 

6.200.000 PLN
6.000.000 PLN

für die Versendung 

2.800.000 PLN
2.800.000 PLN
​Detaillierte Schwelle​

für den Eingang 

​103.000.000 PLN
105.000.000 PLN

​für die Versendung 

150.000.000 PLN
158.000.000 PLN


Wann die INTRASTAT-Meldung vorzunehmen ist


Die Meldepflicht betrifft Unternehmen, die Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten tätigen. Die Auskunftspflicht obliegt denjenigen Unternehmen, bei denen der Wert des Eingangs oder der Versendung die festgelegten und veröffentlichten statistischen Schwellen überschreitet. 

Berichtszeitraum ist der Kalendermonat, in dem der Eingang oder die Versendung von Waren erfolgte. Die INTRASTAT-Meldung für den betreffenden Berichtszeitraum ist spätestens am 10. des Folgemonats nach dem Zeitraum, für den der Bericht erstellt wird, abzugeben.

Sanktionen


Wenn das verpflichtete Unternehmen keine bzw. eine fehlerhafte INTRASTAT-Meldung vorlegt, so kann die Zollbehörde eine Geldstrafe i.H.v. 3.000 PLN für einen Berichtszeitraum für jede Art des Umsatzes verhängen.
 
Wenn Sie nicht wissen, wie die INTRASTAT-Meldung zu erstellen und abzugeben ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung​

Kontakt

Contact Person Picture

Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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