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Jahresabschlussprüfung – Verlauf

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Die Prüfung des Jahresabschlusses besteht hauptsächlich in der Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Angaben zu erlangen. Die Hauptaufgabe des Abschlussprüfers besteht darin, auf der Grundlage der gesammelten Prüfungsnachweise zu bestätigen, ob der Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie das Jahresergebnis des Unternehmens zuverlässig und klar darstellt. Ferner bestätigt er auch die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den anzuwendenden Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes und den angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen (-politik) sowie die Ordnungsmäßigkeit der Handelsbücher, aufgrund derer der Jahresabschluss erstellt wurde. Die Auswahl der angewandten Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Abschlussprüfers.


Annahme der Jahresabschlussprüfung


Die Jahresabschlussprüfung ist ein komplexer Prozess. Die erste Phase ist die Annahme des Auftrags – dabei sind die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft und ihre Fähigkeit, die prüfungsbezogenen Kompetenz- und Verhaltensanforderungen zu erfüllen, zu berücksichtigen und die Integrität des Mandanten zu überprüfen, dann ist ein Prüfungsteam zu bestellen.   Die positive Prüfung der oben genannten Punkte ermöglicht es der Prüfungsgesellschaft, der Annahme des Prüfungsauftrags zuzustimmen und danach den Vertrag über die Prüfung und Beurteilung des Jahresabschlusses mit dem Leiter des geprüften Unternehmens zu unterzeichnen. Der Vertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses wird auf der Grundlage der Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers durch das zur Feststellung der Jahresabschlüsse des jeweiligen Unternehmens befugte Organ geschlossen.


Allgemeine Wesentlichkeitsgrenze und Toleranzwesentlichkeitsgrenze


Nach der Unterzeichnung des Vertrages kann der Abschlussprüfer mit der Arbeit beginnen. In der Anfangsphase besteht seine Hauptaufgabe darin, Wissen über das Unternehmen und seine Umgebung zu erwerben, wobei der Schwerpunkt auf der internen Kontrolle des Unternehmens liegt. Dieses Wissen muss ausreichend sein, um das Risiko wesentlicher Verzerrungen im Jahresabschluss aufgrund von Betrug oder Irrtum aufzudecken und zu bewerten. Der Abschlussprüfer plant dann die Prüfung, d.h. er entwickelt Verfahren, die die Sammlung geeigneter Prüfungsnachweise ermöglichen und die festgestellten Risiken erheblich verringern.


Ein sehr wichtiges Element der Planung ist die Ermittlung der „allgemeinen Wesentlichkeitsgrenze“ durch den Abschlussprüfer, d.h. des höchsten Betrages der Verzerrung, der in den Jahresabschuss aufgenommen werden kann und keinen Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Jahresabschlussadressaten ausübt. Ausgangspunkt für die Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze können verschiedene Bestandteile des Jahresabschlusses sein, auf die die Jahresabschlussadressaten bei der Beurteilung der Finanzergebnisse des Unternehmens besonderes Augenmerk legen, z.B. Gewinn vor Steuern, Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder Kapital. Je nach der angenommenen Grundlage werden bei der Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze Schwellen innerhalb einer Bandbreite zwischen 0,5 und 7 Prozent zugrunde gelegt.  Um die Wahrscheinlichkeit auf ein entsprechend niedriges Maß zu reduzieren, dass die Summe aus den nicht korrigierten und den nicht aufgedeckten Verzerrungen die für den Jahresabschluss als Ganzes festgelegte Wesentlichkeit übersteigt, wird eine „Toleranzwesentlichkeit“ ermittelt, die zwischen 60 Prozent und 75 Prozent der allgemeinen Wesentlichkeit liegt. Zusätzlich kann der Wirtschaftsprüfer eine „Nichtaufgriffsgrenze” bestimmen, d.h. eine prozentuelle Kennzahl unterhalb welcher die aufgedeckten Verzerrungen als unwesentlich gelten und keine Korrektur des Jahresabschlusses erfordern.


Design- und Funktionstests


Die nächste Phase des Prozesses umfasst die Durchführung von Design- und Funktionstests, bei denen das Rechnungslegungssystem des betreffenden Unternehmens sowie das Vorhandensein und die Funktionsweise des internen Kontrollsystems geprüft werden. Der Hauptzweck der Tests besteht darin, Sicherheit darüber zu gewinnen, dass die vom Unternehmen angewandten Kontrollen die vollständige und der Rechnungslegungspolitik entsprechende Erfassung der Geschäftsvorfälle in den Handelsbüchern sowie die Aufdeckung eventueller Unregelmäßigkeiten in ihrer Funktionsweise gewährleisten. Die Design- und Funktionstests werden vom Prüfungsteam durchgeführt und beginnen mit einem Interview mit den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung des geprüften Unternehmens zu der Funktionsweise eines bestimmten Prozesses. Auf der Grundlage der eingeholten Antworten beschreibt der Abschlussprüfer den Prozess und vergleicht ihn mit den entsprechenden Buchungsbelegen, die auf eventuelle Unregelmäßigkeiten im internen Kontrollsystem hinweisen können. Auf der Grundlage der Testergebnisse kann der Abschlussprüfer seine Stärken und Schwächen beurteilen und die Prüfungshandlungen für die Hauptprüfung angemessen planen, um das Risiko von Unregelmäßigkeiten zu minimieren.


Die Ergebnisse der Design- und Funktionstests haben Einfluss auf die Gestaltung der entsprechenden Tests für einzelne Positionen des Jahresabschlusses auf ihre Glaubwürdigkeit. Die Tests auf Glaubwürdigkeit dienen der Überprüfung der Richtigkeit der früheren Feststellungen und basieren auf den Design- und Funktionstests. Erlangt der Abschlussprüfer ein hinreichendes Maß an Sicherheit hinsichtlich der ordnungsgemäßen Funktionsweise des internen Kontrollsystems und der Rechnungslegung, so kann er die Tests auf Glaubwürdigkeit einschränken. Je größer das Vertrauen in die Systeme ist, desto geringer ist der Umfang der Stichproben für die Glaubwürdigkeitstests.


Abstimmung der endgültigen Version des Jahresabschlusses


In der letzten Phase der Prüfung ist die endgültige Version des Jahresabschlusses abzustimmen. Festgestellte wesentliche Unregelmäßigkeiten werden dem Geschäftsleiter vorgelegt und während eines Treffens zur Zusammenfassung der Prüfung, das in der Regel nach dem Abschluss der Vor- und Hauptprüfung stattfindet, erörtert. Das Ergebnis der Prüfungsarbeit des Abschlussprüfers wird jeweils im Prüfungsbericht dargestellt.

 

 

Sind Sie an der Jahresabschlussprüfung interessiert, so stehen Ihnen die Wirtschaftsprüfer in unseren Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Magdalena Ludwiczak

Auditor (Polen)

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