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Deutsches Bilanzrecht (HGB) – für welche polnische Firmen ist es von Bedeutung?

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Trotz der immer häufigeren Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Berichtswesen (International Financial Reporting Standards - IFRS) – sowohl weltweit als auch in Europa – sind für viele Firmen, insbesondere für diejenigen, die weder börsennotiert sind noch danach streben, die örtlichen Rechnungslegungsvorschriften von großer Bedeutung. Das gilt nicht nur für Unternehmen, die in den wachsenden Wirtschaften wie Polen agieren, sondern auch in hoch entwickelten Ländern, wie zum Beispiel Deutschland.

Der wichtigste Rechtsakt, der die Tätigkeit von Unternehmen regelt und die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze enthält, ist in Deutschland das Handelsgesetzbuch (HGB), das aus historischen Gründen auch Kaufmannsrecht genannt wird. Das HGB wurde im Jahre 1897 verabschiedet und trat 3 Jahre später in Kraft. 1998 wurde es gründlich novelliert und an das moderne wirtschaftliche Umfeld angepasst. 2009 fand eine weitere Reform des Bilanzrechts in Deutschland statt, in deren Ergebnis das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog.) eingeführt wurde.

Es könnte scheinen, dass die Kenntnis der örtlichen, deutschen Bilanzierungsvorschriften für die meisten Unternehmen in der polnischen Wirtschaft entbehrlich wäre. Diese Feststellung trifft dann zu, wenn zwischen einer polnischen Gesellschaft und einem deutschen Unternehmen keine Kapitalverbindungen bestehen. Die Situation dreht sich um 180 Grad, wenn ein in Polen tätiges Unternehmen in einen Konzern mit Sitz in Deutschland einbezogen wird, der außerdem einen Konzernabschluss nach den deutschen Bilanzierungsvorschriften, d.h. nach HGB, erstellt. Da Polen zurzeit der wichtigste Handelspartner für Deutschland in dieser Region Europas ist und Deutschland bei den Investitionen in Polen auf Platz 2 weltweit steht, wenden viele Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die auf dem polnischen Markt tätig sind, in ihren Konzernberichten schon jetzt die HGB-Grundsätze an oder sollten das tun. Nach den Untersuchungen der Deutsch-Polnischen Industrie- und Wirtschaftskammer sind rund 94% der deutschen Konzerne, die in Polen tätig sind, der Meinung, dass die Entscheidung, in unserem Land tätig zu werden, richtig war und sie sich, wenn sie noch einmal vor dieser Wahl stünden, genauso entscheiden würden. Diese Meinung kann als Indikator dafür gewertet werden, dass deutsche Investitionen in Polen künftig noch zunehmen werden.

Bei der Überleitung eines nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz erstellten Jahresabschlusses in einen nach HGB erstellten Jahresabschluss ist nicht nur auf die direkt im deutschen Recht geregelten Fragen zu achten, sondern auch auf die Konzernrichtlinien. Diese entsprechen in etwa den betrieblichen Rechnungslegungsgrundsätzen in polnischen Unternehmen. Sie bestimmen genau alle Bewertungs- und Darstellungsgrundsätze für die einzelnen Positionen der Aktiva und Passiva sowie der Konzerneinnahmen und -aufwendungen, insoweit das HGB hier Wahlmöglichkeiten einräumt. Daher können sich die meisten Unterschiede zwischen den Angaben in einem nach den polnischen und einem nach den deutschen Vorschriften erstellten Jahresabschluss daraus ergeben, dass die Bewertungsgrundsätze in der polnischen Tochtergesellschaft andere sind als in deren Muttergesellschaft in Deutschland.
Bei der Anstellung in einem Unternehmen, das Teil eines deutschen Konzerns ist, lohnt es sich, das deutsche Bilanzrecht in Kenntnis zu nehmen, um wenigstens grundsätzliche Bewertungs- und Darstellungsunterschiede bei den Standardpositionen der Aktiva und Passiva sowie Einnahmen und Aufwendungen zu kennen. Damit wird es einfacher, mit dem Anteilseigner zu kommunizieren und seine Anforderungen zu verstehen, was sicherlich zur besseren Zusammenarbeit beiträgt. Unsere Wirtschaftsprüfer und Berater in unseren Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau stehen Ihnen zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen zur Wirtschaftsprüfung in Polen.

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Magdalena Ludwiczak

Auditor (Polen)

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