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Verrechnungspreise: Pflichten und Fristen für 2023

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​Dominika Tyczka-Szyda

21. Oktober 2024


Die Fristen für die Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen​ für 2023 rücken näher. Dies betrifft die Steuerpflichtigen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Die erste Frist läuft bereits Ende Oktober ab, ein Aufschub lohnt sich also nicht - bei Nichteinhaltung drohen finanzstrafrechtliche Sanktionen.

Landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation (Local File)


Die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2023 Geschäfte mit verbundenen Parteien getätigt haben, deren Wert die gesetzlichen Obergrenzen überschreitet, haben innerhalb von 10 Monaten nach Ende des Steuerjahres, d.h. bis Ende Oktober 2024, eine landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen.

Information über Verrechnungspreise (TPR)


Die Information über die Verrechnungspreise in Form eines elektronischen TPR-Vordrucks ist bis zum 11. Monat nach Ende des Steuerjahres, d.h. bis zum 30. November 2024, einzureichen.

Stammdokumentation (Master File)


Die Steuerpflichtigen einer Kapitalgruppe, die im vorangegangenen Steuerjahr einen konsolidierten Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN erzielt hat, haben bis zum Ende des 12. Monats nach Ende des Steuerjahres die Stammdokumentation (Master File) zu erstellen. Das Master File für 2023 ist somit bis zum 31. Dezember 2024 zu erstellen.

​Pflicht​
Frist f​ür 2023
Landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation (Local File)
​31.10.2024
Information über Verrechnungspreise (TPR)
​30.11.2024
​Stammdokumentation​ (Master File)
​31.12.2024

Konsequenzen


Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation wird mit einer Geldstrafe in Höhe eines Vielfachen der Tagessätze geahndet. Der Tagessatz muss mindestens 1/30 des Mindestlohns und darf höchstens sein 400-Faches betragen.

Sanktionen für Pflichtverletzungen

  • wird es versäumt, eine landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wird keine Gruppendokumentation beigefügt oder wird eine landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation erstellt, die dem Sachverhalt nicht entspricht - bis zu 720 Tagessätze;
  • wird kein TPR-Vordruck eingereicht oder werden Daten angegeben, die der landesspezifischen Verrechnungspreisdokumentation oder dem Sachstand nicht entsprechen - bis zu 720 Tagessätze;
  • wird die landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation oder ein TPR-Vordrucks nicht fristgerecht erstellt - bis zu 240 Tagessätze.

Vertrauen Sie den Experten


Bei Rödl & Partner beraten wir komplex bei Verrechnungspreisen. Wir sind spezialisiert auf die Erstellung, Aktualisierung oder Analyse der obligatorischen Verrechnungspreisdokumentation. Wenn Sie Fragen zu den Fristen im Bereich der Verrechnungspreise haben oder eine Unterstützung bei der Pflichtenerfüllung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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