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Zuschüsse für Investitionen in die Einführung umweltfreundlicher Technologien und Innovationen

PrintMailRate-it

​​​​​​​Magdalena Skurowska

20. März 2025


Am 31. März 2025 beginnt die Annahme von Anträgen im Rahmen des Programms „Investitionen in die Einführung umweltfreundlicher Technologien und Innovationen“, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft, mit Mitteln aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (KPO). ​

Berechtigte 


Die Annahme der Anträge richtet sich an Großunternehmen, die ein Vorhaben allein durchführen, oder an Konsortien, die aus mindestens einem Großunternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung bestehen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich als Mitglieder eines Konsortiums beteiligen. 

Geförderte Vorhaben 


Gefördert werden Vorhaben, die auf die Entwicklung einer zumindest auf nationaler Ebene  innovativen Technologie (Lösung) abzielen, die zur Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe beiträgt. Das Ergebnis der Entwicklung muss auf den Markt eingeführt werden (im Rahmen oder außerhalb des Vorhabens). 

Vorhaben zur Förderung der Entwicklung von Technologien, die zur Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe beitragen, mit dem Ziel, eine effizientere Wirtschaft zu schaffen (z. B. durch die Erhöhung der Menge an wiederverwendbaren Rohstoffen, die Verringerung der Menge an Primärrohstoffen, die in Produktionsprozessen verwendet werden, und die Verringerung der Menge an Abfällen, die auf Deponien gelagert werden), sind ebenfalls förderfähig. 

Förderung können Vorhaben erhalten, die Folgendes beinhalten:

  • F+E-Arbeiten im Bereich von Technologien, die zur Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe beitragen;
  • Vorarbeiten und Implementierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Markteinführung der im Rahmen des Vorhabens entwickelten Lösungen,
  • Einkauf von F+E-Infrastruktur für die Entwicklung von Technologien, die zur Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe beitragen.

Die Förderung von Vorhaben für Großunternehmen und Konsortiumsmitglieder, bei denen es sich um Unternehmen handelt, erfolgt in Form von Zuschüssen und wird in Form von staatlicher Beihilfe oder De-minimis-Beihilfen gewährt. Forschungseinrichtungen erhalten im Rahmen ihrer nichtgewerblichen Tätigkeit Förderung ohne staatliche Beihilfe. 

Budget


Das Budget des Wettbewerbs beträgt über 273 Mio. PLN. Der Mindestbetrag der Förderung beträgt 1 Mio. PLN und der Höchstbetrag 69,2 Mio. PLN. Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Art der staatlichen Beihilfe ab.

Frist


Die Anträge können vom 31.03.2025 bis zum 30.04.2025 eingereicht werden. 

Wenn Sie an dem Wettbewerb interessiert sind,  setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung​ – sie werden Sie auf dem weiteren Wege der Einwerbung der verfügbaren Förderungsmittel begleiten.​

Kontakt

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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