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Grüne Technologien – Annahme von Anträgen auf Bezuschussung

PrintMailRate-it

​Magdalena Skurowska

27. Juni 2024


Am 25. Juni 2024 begann die Annahme von Anträgen auf Bezuschussung von Maßnahmen, die grüne Technologien betreffen.

Zuschussfähige Vorhaben


Gefördert werden können Vorhaben zur Einführung von Umwelttechnologien im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft in Unternehmen, die zu folgenden Ergebnissen führen:

  • bessere Materialwirtschaft;
  • erhöhte Energieeffizienz;
  • Umstellung des Unternehmens hin zu Abfallvermeidung.

Um Förderung können sich Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die in Polen tätig sind, bewerben. 

Zuschussfähige Maßnahmen


  • Planung und Durchführung von erforderlichen Anpassungsarbeiten (Bauarbeiten, Renovierung); 
  • Kauf oder Entwicklung neuer Technologien;
  • Investitionskäufe (z. B. Erwerb von Sachanlagen außer bebauten und unbebauten Grundstücken, Erwerb von Ausstattung, Erwerb von Software und anderen immateriellen Vermögenswerten und Rechten in Form von Patenten, Lizenzen, Know-how und anderen geistigen Eigentumsrechten, Erwerb von umweltfreundlicheren Maschinen, Erwerb von Bauarbeiten und Materialien);
  • Schulungen, Umschulung von Arbeitnehmern.

Fristen


Anträge können bis zum 20. August 2024 eingereicht werden.

Höhe der Bezuschussung


Der Mindestwert der förderfähigen Kosten eines Vorhabens beträgt 896.380 PLN, der Höchstwert – 4.481.900 PLN.

Der Höchstwert der Förderung beträgt 3.500.000 PLN. Je nach Art der Ausgabe und der Förderung werden bis zu 85 Prozent der Ausgaben bezuschusst.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung von Mitteln aus Förderprogrammen, die aus nationalen und EU-Mitteln finanziert werden, benötigen, wenden Sie ​sich​ gerne an unsere Spezialisten.

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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