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Prüfen Sie die ablaufenden Fristen i.Z.m. BDO und KOBiZE

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​​​​​​​​​​​Joanna Lech

22. Januar 2025


Aufgrund des Beginns des neuen Jahres, in dem u.a. umweltbezogene Berichtspflichten zu erfüllen sind, müssen Unternehmer daran denken zu überprüfen, ob sie den Pflichten im Bereich des Umweltschutzes ordnungsgemäß nachkommen sind, und für die umweltbezogene Berichterstattung bereit sein.

Nachstehend stellen wir die wichtigsten Fristen dar, die Sie in Ihrem Kalender kennzeichnen sollten.

Unternehmen, die in der BDO (Datenbank zu Produkten, Verpackungen und Abfallwirtschaft) eingetragen sind, sind verpflichtet:


1. bis Ende Februar – die Jahresgebühr für die Eintragung in die BDO zu entrichten. 


Diese Pflicht gilt für:

  • Rechtsträger, die Geräte einführen, und autorisierte Vertreter;
  • Rechtsträger, die Batterien und Akkumulatoren einführen;
  • Fahrzeuge einführen;
  • Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber von Verpackungen sind;
  • Rechtsträger, die verpackte Produkte in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die Reifen in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die Schmieröle in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die Einwegkunststoffartikel in Verkehr bringen;
  • Rechtsträger, die kunststoffhaltige Fanggeräte in Verkehr bringen;
  • die Betreiber von Pfandsystemen.

ÄNDERUNG DER GEBÜHRENHÖHE

Die Jahresgebühr beträgt für:

  • Kleinstunternehmen – 200 PLN
  • Sonstige Unternehmen – 800 PL

Die Jahresgebühr ist auf ein separates Bankkonto des zuständigen Marschallamtes zu überweisen.


2. bis zum 15. März – den/die Jahresbericht(e) zu erstellen und ggf. die Produktgebühr zu entrichten.


Die Berichte sind über ein individuelles Konto in der Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft (BDO) zu erstellen und beim zuständigen Marschallamt einzureichen.

Die Nichteinreichung des Berichts ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bedroht ist.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihre BDO-Nummer  auf den im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit erstellten Dokumente angeben müssen, u.a.auf Rechnungen, Kassenbelegen, Verträgen und Berichten.

Wird die Pflicht zur Angabe der BDO-Nummer auf den Dokumenten nicht befolgt, droht eine Geldbuße zwischen 1.000 und 1.000.000 PLN. 


Unternehmen, die die Umwelt nutzen und deren Tätigkeit Emissionen verursacht, sind verpflichtet:


1. bis Ende Februar  – einen Bericht beim KOBIZE (Institut für Umweltschutz beim Landeszentrum für Emissionsbilanzierung und -management) einzureichen. 


Sie sind eventuell auch verpflichtet:


2. bis zum 31. März – bei dem örtlich zuständigen Marschallamt eine Aufstellung mit der Information über den Umfang der Umweltnutzung einzureichen,
3. bis zum 31. März – die fälligen Umweltabgaben für die Umweltnutzung zu entrichten



Die obigen Pflichten gelten insbesondere für Unternehmen:

  • die Kraftstoffe in Verbrennungsmotoren verbrennen (z.B. bei der Nutzung von Fahrzeugen oder Baumaschinen),
  • die Kraftstoffe in Kesseln oder Generatoren verbrennen,
  • die technologische Prozesse (z.B. Streichen, Lackieren, Schweißen, Räuchern) durchführen,
  • die Klimaanlagen verwenden,
  • deren Tätigkeit die Umladung von Kraftstoffen umfassen,
  • die Abfälle lagern,
  • die als Erzeuger im Bereich des landwirtschaftlichen Anbaus, der Tierhaltung oder der Tierzucht tätig sind.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den oben genannten Pflichten nachkommen müssen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung​. Wir helfen Ihnen auch bei der Berechnung der Umweltabgaben und bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen. 

Kontakt

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Joanna Lech

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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