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Pfandsystem bereits ab 2025

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Alicja Szyrner

20. März 2024


Wesen des Pfandsystems


Im Rahmen des Pfandsystems wird bei dem Verkauf von Getränken eine Gebühr erhoben, die anschließend bei der Rückgabe der Verpackungen erstattet wird. Sein Ziel ist es, ein hohes Niveau bei der getrennten Abfallsammlung zu gewährleisten. Das Pfandsystem wird in Polen am 1. Januar 2025 eingeführt werden. ​

Die Verabschiedung des Pfandgesetzes ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Verpackungsabfälle, die aus Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungs­vermögen von bis zu drei Litern entstehen, zusammen mit ihren Verschlüssen und Deckeln getrennt zu sammeln - und zwar 77 % im Jahr 2025 und 90 % im Jahr 2029. Das Pfandsystem wird das gesamte Land abdecken und allgemein zugänglich sein. 

Das Pfandsystem wird folgende Verpackungen erfassen:

  • Einweg-Plastikflaschen mit einem Fassungs­vermögen von bis zu 3 Litern,
  • Verpackungen aus Mehrweg-Glas mit einem Fassungs­vermögen von bis zu 1,5 Litern,
  • Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter.

Auf die genannten Verpackungen wird ein Pfand in der in der Verordnung festgelegten Höhe berechnet. Bei der Abholung des Pfands in einem Geschäft wird kein Kassenzettel vorgelegt werden müssen, um den Kauf in dem bestimmten Geschäft nachzuweisen. Das Gesetz lässt keine andere Form der Pfanderstattung, etwa in Form eines Bons oder eines Gutscheins für künftige Einkäufe in einem bestimmten Geschäft oder einer Geschäftskette, zu. Es schließt jedoch die automatische Sammlung über sog. Leergutautomaten nicht aus. Nicht abgeholte Pfandbeträge werden zur Finanzierung des Pfandsystems verwendet werden.

Pfandsystem – neue Pflichten für Unternehmern


Durch die Einführung des Pfandsystems wird den Herstellern und Importeuren sowie den Einzel- und Großhandelsgeschäften eine Reihe von Pflichten auferlegt werden. Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 200 Quadratmetern werden verpflichtet sein, leere Verpackungen zurückzunehmen. Geschäfte mit einer geringeren Fläche können sich dem System freiwillig anschließen.

Unternehmen, die Getränke in Kunststoffverpackungen vermarkten, werden verpflichtet sein:

  • Verpackungen zu sammeln, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mengen zu erreichen – andernfalls müssen sie eine Produktgebühr zahlen, die pro Kilogramm der auf dem Markt verbliebenen Rohstoffe berechnet wird,
  • Verpackungen aus Einzel- und Großhandelsgeschäften abzunehmen,
  • Aufzeichnungen zu führen und Berichte zu erstellen,
  • die Pfandbeträge mit den Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie anderen Sammelstellen von Verpackungen, die an das Pfandsystem angeschlossen sind, insbesondere Stellen für die Finanzierung von Pfandrückzahlungen, abzurechnen,
  • die Kosten für die Sammlung von Verpackungen und Verpackungsabfällen durch die Betreiber von Einzel- und Großhandelsgeschäften und anderen Sammelstellen für die Sammlung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, für die das Pfandsystem gilt, zu decken. 

In Anbetracht der genannten Pflichten sollten sich sowohl diejenigen, die Getränke in Verpackungen in Verkehr bringen, als auch die Geschäfte, die sie verkaufen, bereits jetzt auf die Einführung des Pfandsystems vorbereiten.​

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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