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EU-Verpackungsverordnung PPWR – worauf Unternehmen achten müssen

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​Alicja Szyrner

13. Februar 2025

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Am 22. Januar 2025 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) über Verpackungen und Verpackungsabfälle – die sog. PPWR (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation) – veröffentlicht. Sie führt weitreichende Änderungen für Unternehmen ein, die Verpackungen herstellen, verkaufen und sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwenden. Was Sie erwartet.

Ab dem 1. Januar 2030 wird die Verwendung bestimmter Arten von Einwegplastik verboten. Dazu gehören unter anderem Verpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse, Verpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Miniaturtoilettenartikel in Hotels. 

Darüber hinaus müssen ab diesem Zeitpunkt alle Verpackungen recyclingfähig sein und neue Verpackungen müssen einen höheren Anteil an recyceltem Material enthalten, d.h.:

  • 30 Prozent bei kontaktempfindlichen Verpackungen, die aus Polyethylenterephthalat (PET) als Hauptbestandteil bestehen;
  • 10 Prozent bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien als Polyethylenterephthalat;
  • 30 Prozent bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff;
  • 35% bei anderen als den o.g. Kunststoffverpackungen.

Zu beachten sind auch:

  • die Pflicht zur Verpackungsminimierung, d.h. zur Sicherstellung, dass das Gewicht und das Volumen der in Verkehr gebrachten Verpackungen auf ein Minimum reduziert sind; 
  • Beschränkungen bei der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Hersteller von Verpackungen werden außerdem verpflichtet sein, ihre Verpackungen mit harmonisierten Etiketten mit Angaben über die Zusammensetzung zu versehen. Die Etiketten müssen Piktogramme enthalten und für den Durchschnittsverbraucher leicht verständlich sein.

Die PPWR wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und die Vorschriften sind nach Ablauf von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten anzuwenden.

Haben Sie Fragen zu den bevorstehenden Änderungen? Setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung

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Alicja Szyrner

Attorney at law (Polen)

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