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KSeF: Pflicht ab dem 1. Februar 2026

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Maria Wo​​​śkowiak

26. April 2024​


Am 26. April 2024 hat der Finanzminister während einer Pressekonferenz das neue Datum mitgeteilt, an dem das Landesweite E-Rechnungssystem in Kraft treten wird. Der Finanzminister hat angekündigt, dass die Regierung zwei Termine für die Einführung des obligatorischen KseF-Systems vorschlägt.

Die Pflicht wird wie folgt in Kraft treten: 
 
  • Am 1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Wert der Verkäufe im vorangegangenen Steuerjahr den Betrag von 200 Mio. PLN überschritten hat.
  • Am 1. April 2026 für die übrigen Unternehmer. 
 
Das KSeF bedeutet für die Unternehmer eine Änderung des Prozesses der Ausstellung, Aufbewahrung, Übersendung und Entgegennahme von Rechnungen, was viele Herausforderungen mit sich bringen wird, vor allem bei der Anpassung der Finanzbuchhaltungssysteme, der Prozesse und der Verfahren an die neuen Vorschriften.
 
Auch wenn der Termin des Inkrafttretens der Pflichten verschoben wurde, sollten die bereits laufenden Prozesse zur Einführung nicht unterbrochen werden – zumal die Änderungen vor allem die technische Infrastruktur auf Seiten des Finanzministeriums betreffen sollen. Angesichts des erforderlichen Arbeitsaufwands und der Notwendigkeit, viele Spezialisten einzubeziehen, lohnt es sich, die zusätzliche Zeit zu nutzen und sich im Vorfeld auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten; so können mögliche Fehler in Zukunft vermieden werden und das Zielsystem kann an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens anpasst werden. 
 
Sollten Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Einführung des Landesweiten E-Rechnungssystems benötigen, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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Katarzyna Judkowiak

Tax adviser (Polen)

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