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KSeF – neuer Vorschlag des Finanzministeriums

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​​​​​​Przemysław Trzaska

25. November 2024


Am 5. November 2024 hat das Finanzministerium den Entwurf von Änderungen am Landesweiten e-Rechnungssystem (KSeF) vorgelegt, der das Ergebnis von Konsultationen mit den Unternehmern im Frühjahr 2024 ist.


Außer den legislativen Änderungen schlägt das Finanzministerium auch neue Lösungen in den logischen Strukturen FA(3) und FA_RR (1) vor. Womit Unternehmer demnächst rechnen müssen.


KSeF – wichtigste Termine



​ab dem 1. Februar 2026
​Einführung der obligatorischen Ausstellung von e-Rechnungen für Steuerpflichtige, deren Umsätze (einschließlich Steuern) 2025 höher waren als 200 Mio. PLN. 
ab dem 1. April 2026
​Einführung der obligatorischen Ausstellung von e-Rechnungen für die übrigen Unternehmer. 
bis zum 31. Juli 2026
  1. Verschiebung des Termins, zu dem die obligatorische Angabe der KSeF-Nummer bei Zahlungen für e-Rechnungen eingeführt wird, auch bei denen, die im Split-Payment-Verfahren bezahlt werden. 
  2. Aufrechterhaltung der zusätzlichen Verschiebung des Termins für die Einführung des KSeF für Rechnungen, die unter Verwendung von Registrierkassen ausgestellt werden.
  3. Aufrechterhaltung der zusätzlichen Verschiebung des Termins für die Einführung von Strafen für die Nichterfüllung von Pflichten bez. KSeF.
​bis zum 30. September 2026 
​Digital ausgegrenzte Steuerpflichtige können während einer Übergangszeit die Rechnungen in bisheriger Form ausstellen.
​bis zum 31. Dezember 2026
Möglichkeit für alle Steuerpflichtigen, Rechnungen offline auszustellen​


Sonstige Änderungen


Außer den o.g. Lösungen sieht der Entwurf Folgendes vor: 

  • Zulässigkeit der Ausstellung von Rechnungen an Verbraucher im KSeF; 
  • Möglichkeit der Versendung von e-Rechnungen mit Anlagen an Steuerpflichtige, die in die Anlage zur Rechnung erweiterte Daten zu Maßeinheit, Menge und Preis der Ware oder Dienstleistung aufnehmen;  
  • ​Möglichkeit der früheren Generierung oder Abrufung von Zertifikaten des Rechnungsausstellers während einer Funktionsstörung des KSeF oder während der vorübergehenden Ausstellung von Rechnungen außerhalb des KSeF.

Vertrauen Sie den Experten​


KSeF​ ist – neben den SAF-T-Dateien JPK CIT – Revolution für Unternehmer in Polen. Für Unternehmen, die mit der Einführung des KSeF gewartet haben, da das Finanzministerium die Termine hierfür immer wieder verschiebt, ist dies ein guter Zeitpunkt, um die Arbeiten an der Einführung wieder aufzunehmen. 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Einführung des KSeF in Ihrem Unternehmen – sie werden die Sachlage analysieren, Vorschläge zur effektiveren Gestaltung der Rechnungsstellung unterbreiten, eine Liste mit Empfehlungen für die Einführung erstellen, technische Hilfe bei der Einführung leisten, Einführungsschulungen durchführen, Ihnen Bedienungsanleitungen geben und Ihnen bei der laufenden Nutzung des KSeF helfen. Wir kümmern uns um eine effektive Digitalisierung Ihres Rechnungssystems – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.​

Kontakt

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Katarzyna Judkowiak

Tax adviser (Polen)

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