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Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter – Revolution und Herausforderungen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​Maria Wośkowiak​​

8. Januar 2025


2025 erwartet die Steuerpflichtigen eine weitere Transformation beim Prozess der Berichterstattung über Steuern. Am 1. Januar 2025 sind die Regelungen zu JPK_CIT​ in Kraft getreten, und bereits in einem Jahr wird für die Unternehmer die elektronische Rechnungsstellung (im Folgenden „KSeF“) obligatorisch sein. 

KSeF schon ab 1. Februar 2026


Die Einführung von KSeF erfolgt in Etappen und beginnt bereits am 1. Februar 2026. Anfangs werden davon nur diejenigen Steuerpflichtigen betroffen sein, deren Umsätze (einschließlich Steuerbetrag) 2025 die Schwelle von 200 Mio. PLN überschreiten werden. Anschließend werden auch die übrigen Steuerpflichtigen in dieses System einbezogen.  

Gleichzeitig erlischt Ende 2026 der Durchführungsbeschluss des Rates vom 17. Juni 2022 über die Ausnahmegenehmigung, der es Polen erlaubte, das KSeF-System obligatorisch einzuführen. Deshalb wird Polen einen Antrag auf Erlass eines neuen Beschlusses stellen müssen. 

Umstritten bleibt, inwieweit sich dieser Beschluss auf ausländische Unternehmer erstreckt, die in Polen nicht ihren Sitz haben, sondern nur eine feste Niederlassung unterhalten. Gemäß dem neuesten Entwurf der Vorschriften über KSeF werden solche Unternehmen dann von dem System Gebrauch machen müssen, wenn ihre feste Niederlassung an der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt war, über die die Rechnung ausgestellt wurde. 

Leider verstößt diese Änderung gegen den Beschluss des Rates. Der Beschluss des Rates verpflichtet Unternehmen, die in Polen nicht nur eine feste Niederlassung, sondern ihren Sitz haben, ausdrücklich, E-Rechnungen auszustellen. Diese Auffassung wurde neulich durch ein Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Gleiwitz vom 17. Oktober 2024 bestätigt; das Gericht kam zu dem Schluss, dass man zur Würdigung des Sachverhalts die wortwörtliche Fassung des Durchführungsbeschlusses des Rates heranziehen müsse. Da also eine feste Niederlassung nicht dasselbe ist wie der Sitz, ist die ausländische Gesellschaft nicht verpflichtet, Rechnungen im KSeF-System auszustellen. 

Wie es jetzt weiterge​ht 


Die Einführung von KSeF ist nicht die einzige Herausforderung, mit der die Unternehmer sich langfristig werden auseinandersetzen müssen. Die EU hat neulich eine Einigung über eine umfassende Reform des Mehrwertsteuersystems in der ganzen EU erzielt, das sog. ViDA-Paket („Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“). Danach müssen ab 2030 Rechnungen über grenzüberschreitende Geschäfte in der EU in elektronischer Form ausgestellt werden. Lokale Systeme, wie z.B. das polnische KSeF, können bis 2035 weiter existieren. Das bedeutet, dass auf die polnischen Unternehmer höchstwahrscheinlich eine zweifache Einführung des E-Rechnungs-Systems zukommen wird – zuerst des polnischen und dann des EU-Systems. Hierbei spielen die Unterschiede zwischen dem Format der polnischen strukturierten Rechnungen und dem EU-Format eine wichtige Rolle. 

Vorbereitun​g 


Seit mehreren Jahren beobachten wir auf dem Gebiet der Steuerverwaltung eine dynamische Entwicklung der Technologien. Von der Transformation am stärksten b​etroffen ist die Umsatzsteuer, was die Steuerpflichtigen und die Unternehmer vor große Herausforderungen stellt. 

Bei Rödl & Partner können die Mandanten auf eine umfassende Unterstützung bei der Umsatzsteuer rechnen – nicht nur in Abrechnungsfragen, sondern auch bei einzelnen In- und Auslandsgeschäften. Unsere Experten verfolgen laufend die Umsatzsteuervorschriften und wissen, wie sie korrekt anzuwenden sind. 

Sollten Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Einführung des Landesweiten E-Rechnungssystems​ benötigen, so stehen unsere Experten Ihnen zur Verfügung.​

Kontakt

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Aleksandra Majnusz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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