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Weitere Änderungen im SENT-System

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Tadeusz Piekłowski

22. April 2022

 

 

Am 14. April 2022 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen das Gesetz über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit. Das Gesetz verbietet die Einfuhr nach Polen und die Durchfuhr von Kohle und Koks aus Russland und Weißrussland durch das Territorium unseres Landes.
 
Um die Überwachung der Beförderung dieser Waren zu gewährleisten, hat das Ministerium daher vor, sie in das SENT-System aufzunehmen.
 

Neue Positionen im System

Bei den in das SENT-Überwachungssystem aufgenommenen Waren handelt es sich um Waren aus folgenden Positionen:

 

  • KN 2701: Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe,
  • KN 2704: Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle (Lignit) oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle,

sofern das Bruttogewicht der Sendung von Waren, die unter diese Positionen (KN 2701 i KN 2704) fallen, 500 kg überschreitet.

 

Das Überwachungssystem gilt nicht für die o.g. Ware wenn:

  • deren Beförderung gemäß Art. 5 des Gesetzes über das System für die Nachverfolgung der Beförderung erfolgt;
  • sie unter Versandverfahren, Lagerung, vorübergehende Verwendung, Verarbeitung, Ausfuhr oder Wiederausfuhr fallen;
  • sie in Einzelverpackungen, deren Bruttogewicht nicht 25 kg überschreitet, befördert werden.

 

Für Beförderungen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften begannen und deren Beendigung nach deren Inkrafttreten geplant ist, gelten die aktuellen Vorschriften.

 

Sollten Sie Fragen zur Beförderung und zum Warenhandel im SENT-System haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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