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Verschärfte Strafen für Umweltverbrechen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​Natalia Patecka

16. Dezember 2022


Am 1. September 2022 trat das Gesetz über die Änderung einiger Gesetze zur Bekämpfung von Umweltverbrechen in Kraft. 

Das Gesetz verschärft die bisherigen Strafen für Ordnungswidrigkeiten und Verbrechen gegen die Umwelt. Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass die strafrechtliche Sanktion dem Grad der gesellschaftlichen Schädlichkeit der Tat, des Verschuldens sowie den tatsächlich ergriffenen allgemeinen und individuellen Schutzmaßnahmen entsprechen muss.  

Hauptansätze der Novelle


Die Novelle sieht Änderungen in neun Gesetzen vor, darunter im Strafgesetzbuch und im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten, u.a. durch  Verhängung eines Bußgeldes zu Gunsten des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft i.H.v. 10.000 PLN bis 10.000.000 PLN bei Begehung eines vorsätzlichen Umweltverbrechens.

Für die Verursachung schwerwiegender Umweltschäden ist eine Verschärfung der strafrechtlichen Verantwortung durch die Möglichkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 8 Jahren gegen einen Rechtsträger vorgesehen, der schwere Schäden in der Tier- und Pflanzenwelt verursacht. Bislang waren für solche Straftaten maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. 

Außerdem muss ein Rechtsträger, der das Wasser, die Luft oder das Erdreich mit jodhaltigen Substanzen oder jodhaltiger Strahlung verunreinigt, mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 8 Jahren rechnen. Bisher war für solche Straftaten eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren vorgesehen. 

Verschärft wurde auch die Möglichkeit, Strafen für unsachgemäßen Umgang mit Abfällen zu verhängen. Zum Beispiel droht einem Rechtsträger, der Abfälle illegal lagert, sammelt, verarbeitet oder transportiert eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren. In seiner bisherigen Fassung sah das Gesetz in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren vor. 

Die neuen Vorschriften sehen außerdem verschärfte Strafen für die illegale Einfuhr oder Ausfuhr gefährlicher Abfälle ins Ausland vor. Hierfür droht der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 12 Jahren. Bislang drohte für dasselbe Verbrechen eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 8 Jahren.

Die Novelle führt außerdem eine Freiheitsstrafe von 2 bis 12 Jahren für das Entsorgen gefährlicher Abfälle an Orten, die nicht für deren Lagerung vorgesehen sind, vor.

Neu eingeführt wurde eine Mindest-Geldstrafe für das Wegwerfen von Steinen, Abfällen, Schrott oder Tierkadavern auf Feldern, die nicht dieser Person gehören, oder für die Verunreinigung von Wäldern. In der neuen Fassung des Gesetzes beträgt die Mindeststrafe hierfür 500 PLN.

Ein Täter, der Abfälle in Wäldern vergräbt, versenkt, in den Boden einleitet oder auf andere Weise lagert, wird mit Arrest, Freiheitsbeschränkung oder einer Geldstrafe von mindestens 1000 PLN bestraft. 

Für Rückfragen zu den o.g. Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Kontakt

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Rafał Szymański

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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