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Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine

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​Małgorzata Kolasa-Dorosz

31. Oktober 2023


Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 des Rates vom 19. Oktober 2023 wurde der vorübergehende Schutz, den Vertriebene aus der Ukraine in der EU genießen, bis zum 4. März 2025 verlängert. 
 
Bisher galt der vorübergehende Schutz zunächst ein Jahr lang bis zum 4. März 2023; anschließend verlängerte er sich automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2024. Gemäß dem Beschluss wurde der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert. 
 
Der Rat begründet seinen Beschluss über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes um ein weiteres Jahr durch Folgendes:

  • eine hohe Gesamtzahl der Vertriebenen, die vorübergehenden Schutz in der Union genießen (gemäß der Information in dem Beschluss beträgt diese Zahl rund 4 Mio. in der ganzen EU),
  • eine geringe Anzahl von Personen gibt an, dauerhaft in die Ukraine zurückgekehrt zu sein,
  • es besteht immer noch die Gefahr einer Eskalation des russisch-ukrainischen Konflikts und in vielen Gebieten in der Ukraine finden nach wie vor schwere Kämpfe statt. 
 

Beschluss des Rates und das sog. Sondergesetz betreffend die Ukraine

 
Der erlassene Durchführungsbeschluss des Rates führt aber nicht automatisch zur Änderung des Gesetzes zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium dieses Staates vom 12. März 2022 (das sog. Sondergesetz). Gemäß dem aktuellen polnischen Rechtsstand haben die Personen, auf die das sog. Sondergesetz Anwendung findet, bis zum 4. März 2024 das Recht auf legalen Aufenthalt in Polen.
 
Wir werden die erwarteten Änderungen des sog. Sondergesetzes im Zusammenhang mit der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes gemäß dem Beschluss des Rates laufend überwachen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Sie können sich auch gerne an unsere Spezialisten wenden.

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Małgorzata Kolasa-Dorosz

Attorney at law (Polen)

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