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Revolutionäre Richtlinie zur Bereitstellung digitaler Dienstleistungen

PrintMailRate-it

 

Damian Dobosz, Laura Sopata

20. September 2021

 

Am 1. Januar 2022 läuft die Frist für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab. 

 

Prämissen der EU-Richtlinie

Die Richtlinie sieht wesentliche Änderungen für Unternehmen vor, die digitale Dienstleistungen anbieten (einschließlich Musikdateien, E-Books, Computerspielen, Dateien in der Cloud). Sie verlangt von Unternehmern, u.a. ihre Allgemeinen Vertragsbedingungen und Verkaufsordnungen zu ändern, um deren Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

 

Die Richtlinie regelt u.a. Fragen der Benachrichtigung der Verbraucher über Aktualisierungen und der Pflicht zu deren Bereitstellung. Die bevorstehenden Änderungen betreffen auch: die Definition einer Dienstleistung oder eines digitalen Inhalts, die Anforderungen an deren Übereinstimmung mit dem Vertrag, Rechtsbehelfe für den Verbraucher bei Pflichtverletzung durch den Unternehmer, die Pflichten des Unternehmers bei einer Vertragsauflösung sowie einer Änderungen des Vertrages (insbesondere bei digitalen Dienstleistungen oder Inhalten).

 

Im Falle einer Vertragsauflösung besteht die Pflicht des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher beispielsweise darin, alle entstandenen Kosten zu erstatten sowie ihm die digitalen Inhalte oder Dienstleistungen bereitzustellen, die der Verbraucher während deren Nutzung geliefert oder erstellt hat.

 

Was Sie erwartet

Im Hinblick auf die umfangreichen Änderungen, die praktisch die gesamte Tätigkeit der Unternehmer, die Dienstleistungen oder digitale Inhalte für Verbraucher bereitstellen, betreffen, lohnt es sich, sich bereits jetzt auf das Inkrafttreten der Richtlinie vorzubereiten. Die Frist für deren Umsetzung läuft am 1. Januar 2022 ab. Vor diesem Datum müssen die Unternehmer vor allem neue Allgemeine Vertragsbedingungen erstellen, Verbraucherinformationen, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden, erweitern und Praktiken festlegen, die die Erfüllung der Pflichten gemäß dem EU-Recht ermöglichen werden.

 

Gerne können Sie sich mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung setzen.

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