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Polnische Neuordnung: Änderungen bei Verrechnungspreisen

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Daria Walkowiak-Dobner 

12. August 2022  


Das Finanzministerium arbeitet an einem weiteren Entwurf der Polnischen Neuordnung, der u.a. die Vorschriften über die Dokumentationspflicht bei Geschäften mit Bezug zu Steueroasen ändert. 


Was sich ändert 

Annahmen, die dem Entwurf zugrunde liegen:


1.     Erhöhung der Schwellenwerte für Geschäfte mit Unternehmen aus den Steueroasen:

  • für Geschäfte mit unmittelbarem Bezug zu Steueroasen – von 100.000 PLN auf 200.000 PLN; 
  • für Waren- und Finanzgeschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen – von 500.000 PLN auf 2,5 Mio. PLN. 


2.     Änderung des Umfangs der Dokumentationspflicht bei Geschäften mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen

Bei Inlandsgeschäften – d.h. wenn sowohl der Auszahler als auch der Empfänger der Forderung der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen – wird die Dokumentationspflicht für Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen ausschließlich dem Unternehmen obliegen, das die Forderung erhält. Die Prüfung eines Geschäfts auf die Existenz eines wirtschaftlichen Eigentümers in einer Steueroase oder Abrechnungen mit einem Unternehmen mit Bezug zu Steueroasen wird nur für das Unternehmen gelten, das die Forderung erhält. 


3.     Wegfall der Vermutung der Ansässigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers in einer Steueroase 

Derzeit sehen die Rechtsvorschriften die Vermutung vor, dass der wirtschaftliche Eigentümer in einer Steueroase ansässig ist, wenn der Geschäftspartner des Steuerpflichtigen (die andere Geschäftspartei) mit einem Unternehmen mit Bezug zu Steueroasen abrechnet. Der Entwurf sieht eine Befreiung von der Dokumentationspflicht für Unternehmen vor, die Geschäfte mit mittelbarem Bezug zu Steueroasen tätigen, wenn das Unternehmen, das die Forderung erhält: 

  • in dem Steuerjahr oder Geschäftsjahr keine Abrechnungen über die erhaltene Forderung vornimmt oder
  • mit einem Unternehmen mit Bezug zu Steueroasen nicht verbunden ist.


4.     Erleichterungen bei der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers 

Für die Überprüfung der Dokumentationspflicht reicht eine Erklärung des die Forderung empfangenden Unternehmens, aus der hervorgeht, ob dieses Unternehmen der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung ist und, falls nicht, ob es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen mit Bezug zu Steueroasen handelt.
 
Die neuen Grundsätze bezüglich der Verrechnungspreise wird man rückwirkend anwenden können, und zwar auf Geschäfte, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, oder die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden. 

Bei Fragen zu den Dokumentationspflichten bei Geschäften mit Bezug zu Steueroasen wenden Sie sich bitte an die Experten von Rödl & Partner.

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Daria Walkowiak-Dobner

Attorney at law (Polen)

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