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Polnische Neuordnung – Änderungen bei der Steuer auf verlagerte Einkünfte

PrintMailRate-it


Katarzyna Niedabylska 

28. Juli 2022  


Eine weitere Novellierung der Polnischen Neuordnung ist in Arbeit. Dieses Mal bezieht sie sich hauptsächlich auf die Körperschaftsteuer. Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend. Zu den wichtigsten zählen u.a. die Verschiebung des Inkrafttretens der Mindestkörperschaftsteuer, die Aufhebung der Vorschriften über die sog. verdeckte Dividende und die Änderungen bei Geschäften mit Bezug zu Steueroasen. 


Auch die Vorschriften über die Steuer auf verlagerte Einkünfte werden geändert. Die geplanten Regelungen sehen eine neue  Definition der verlagerten Einkünfte vor.

 

Gemäß den neuen Vorschriften wird die Steuer auf verlagerte Einkünfte auf passive Aufwendungen (u.a. immaterielle Dienstleistungen, Kosten der Fremdfinanzierung, Lizenzgebühren) erhoben werden, die zugunsten eines verbundenen Unternehmens, das Gebietsfremder ist, getragen und unter den Betriebskosten ausgewiesen wurden.



Verbundene Unternehmen

Die Situation von verbundenen Unternehmen wird sich erheblich ändern. Nach den Prämissen des Entwurfs setzt die Einstufung von Ausgaben als verlagerte Einkünfte Folgendes voraus:
  • Die Einnahmen des verbundenen Unternehmens aus den passiven Aufwendungen, die von dem polnischen Steuerpflichtigen zustehen, müssen der Besteuerung mit einem effektiven Satz von bis zu 14,25 Prozent unterliegen;
  • wenigstens 50 Prozent der Einnahmen des verbundenen Unternehmens, die es von dem Steuerpflichtigen und seinen verbundenen Unternehmen erhält, müssen aus passiven Aufwendungen stammen;
  • das verbundene Unternehmen überträgt wenigstens 10 Prozent dieser Einnahmen an ein anderes Unternehmen:
  • indem es die Ausgaben hieraus unter den Betriebsausgaben erfasst oder sie vom Einkommen, der Steuerbemessungsgrundlage oder der Steuer abzieht;
  • oder wenn diese Einnahmen Gewinn bilden, der für die Auszahlung in Form der Dividende oder anderer Einnahmen aus der Beteiligung an den Gewinnen juristischer Personen bestimmt ist.


Sonstige Änderungen

Das Gesetz sieht darüber hinaus die Einführung des Grundsatzes vor, dass die Vorschriften über die Steuer auf verlagerte Einkünfte auf bestimmte Schemata mit Beteiligung steuerlich transparenter Gesellschaften oder ausländischer Unternehmen, die Einnahmen auf andere ausländische Unternehmen, die eine niedrige Besteuerung in Anspruch nehmen, übertragen, Anwendung finden.

 

Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Daher werden die Steuerpflichtigen bei der Berechnung der Steuer auf verlagerte Einkünfte für 2022 die gegenwärtig geltenden Vorschriften anwenden müssen. 


Bei Fragen zu der weiteren Novellierung der Polnischen Neuordnung können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

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