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Pflicht zur Integration von Registrierkassen mit Zahlungsterminals

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​Joanna Bielecka, ​​Maria Wośkowiak
21. November 2024


Die Einführung der Pflicht zur Integration von Online-Registrierkassen mit Zahlungsterminals wird auf den 1. April 2025 verschoben und letztendlich vollständig aufgehoben werden. 

Ursprünglich sollte diese Pflicht seit dem 1. Juli 2022 gelten, sie trat aber nicht in Kraft, da ihre Einführung sofort auf den 1. Januar 2025 verschoben wurde. Im September 2024 – nach über zwei Jahren – beschloss das Finanzministerium, der Forderung der Unternehmer zu entsprechen und die Pflicht zur Integration von Registrierkassen mit Zahlungsterminals ganz aufzugeben. Leider wurde der Entwurf des Gesetzes zur Eliminierung dieser Pflicht nicht rechtzeitig veröffentlicht. Deshalb entschied sich das Finanzministerium, eine vorübergehende Lösung einzuführen (durch Art. 146 des Gesetzes über die Ergänzungssteuer für Einheiten, die zu multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen gehören). 

So wurde die Pflicht zur Integration auf den 1. April 2025 verschoben. Voraussichtlich wird das Finanzministerium in dieser Zeit ein Gesetz vorbereiten und veröffentlichen, das die o.g. Pflicht auf unbestimmte Zeit aufheben wird. 

Unsere Spezialisten überwachen und analysieren laufend alle neuen Änderungen und Informationen vom Finanzministerium. Möchten Sie auf dem Laufenden sein oder mehr über neue Pflichten erfahren – dann setzen Sie sich mit uns gerne in Verbindung


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Aleksandra Majnusz

Tax adviser (Polen)

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