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Obligatorische Aktualisierung der internen AML/CFT-Verfahren

PrintMailRate-it

 

Łukasz Napiórkowski

30. September 2021

 

Am 31. Oktober 2021 ändern sich die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
 

Umfang und Fristen

Der polnische Gesetzgeber hielt es für notwendig, die bestehenden internen Verfahren für Institutionen zu aktualisieren, die verpflichtet sind:

  • die Grundsätze für die Erfassung von Abweichungen zwischen den im Zentralregister der Wirtschaftlich Berechtigten gesammelten Informationen und den im Zusammenhang mit der Anwendung des AML-Gesetzes erhobenen Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der Kunden festzulegen;
  • die Grundsätze für die Dokumentation der Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten festgestellt wurden, sowie der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Identifizierung einer natürlichen Person in leitender Position als wirtschaftlich Berechtigten festzulegen;
  • neue Pflichten im Bereich der Identifizierung der Kunden und der Überprüfung ihrer Identität aufzunehmen.

 

Gemäß dem neuen Wortlaut der Vorschriften bedarf die Aktualisierung des Verfahrens der Freigabe durch die Führungskräfte der höheren Ebene.
 
Die Frist für die Aktualisierung der internen Verfahren läuft am 31. Oktober 2021 ab. Wird das interne Verfahren nicht innerhalb der o.g. Frist eingeführt oder aktualisiert, so droht der verpflichteten Institution eine Verwaltungsstrafe.
 

Neue Pflichten

Gleichzeitig müssen die verpflichteten Institutionen neue gesetzliche Pflichten berücksichtigen, darunter insbesondere:
 

  • Berücksichtigung von Fragen zum Schutz personenbezogener Daten im Schulungsprogramm;
  • Einführung von Regelungen zur Verhinderung von Verhalten mit repressivem Charakter oder solchem, das die Rechts- oder Sachlage verschlechtert bzw. in der Äußerung von Drohungen besteht, insbesondere arbeits- oder beschäftigungsschädigende Maßnahmen, gegen Arbeitnehmer und sonstige Personen, die für die verpflichtete Institution folgende Tätigkeiten durchführen:
    -  Meldung von tatsächlichen oder potenziellen Verstößen gegen AML-/CFT-Vorschriften;
    -  Benachrichtigung der zuständigen Institutionen bzw. Behörden über Umstände im Zusammenhang mit AML/CFT;
  • Einführung neuer Umstände, die ein höheres Risiko des Kunden belegen.

 

Dies ist die erste derart wesentliche Änderung des AML/CFT-Gesetzes seit langem und verlangt von den verpflichteten Institutionen Anpassung. Verpflichteten Institutionen wird empfohlen, ihre bisherigen internen Verfahren zu überprüfen.
 
Gerne können Sie sich an die Experten von Rödl & Partner wenden.

Kontakt

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Monika Behrens

Attorney at law (Polen)

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