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Neuer Vordruck VAT-R ab dem 1. Juli 2021 im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des E-Commerce-Pakets

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Żaneta Niestier
30. Juni 2021

Aufgrund der Änderungen im sog. E-Commerce-Paket wird ab dem 1. Juli 2021 ein neuer Vordruck für die Anmeldung  zur Umsatzsteuer (VAT-R) gelten. 


Neufassung des Vordrucks VAT-R 


Die Neufassung des Vordrucks ist im Verordnungsentwurf des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik vom 18. Mai 2021 zur Änderung der Verordnung über Musterdokumente im Zusammenhang mit der Anmeldung für Umsatzsteuerzwecke enthalten. Ab dem 1. Juli 2021 wird ein neuer Vordruck in der Fassung VAT-R(15) gelten.


Die Neufassung des Vordrucks VAT-R enthält folgende Änderungen:

  • anstelle des in Feld 36 angegebenen Umstands, der die Steuerpflicht bestimmt, wurde ein Umstand eingeführt, der sich aus dem in Art. 96 hinzugefügten Abs. 1a ergibt, mit folgendem Wortlaut: „der Lieferant ohne Geschäftssitz im Inland wird innergemeinschaftlichen Fernverkauf von Waren vornehmen, die sich zu Beginn der Versendung oder der Beförderung im Inland befinden";
  • in Feld 37 wurde ein neuer Umstand hinzugefügt, d.h. „der Steuerpflichtige wird die in Art. 7a Abs. 1 und 2 des Gesetzes genannten Lieferungen unterstützen";
  • in Feld 38 wurde ein neuer Umstand hinzugefügt, d.h. „der Steuerpflichtige wird die in Art. 109b Abs. 1 des Gesetzes genannten Lieferungen und Leistungen unterstützen";
  • der Vordruck wurde an die Änderungen infolge einer Änderung der Nummerierung der Felder angepasst (Folge des Hinzufügens des Feldes 38).

Die neue Verordnung soll zusammen mit der Novelle des Umsatzsteuergesetzes, also zum 1. Juli 2021, in Kraft treten.


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Adrian Maczura

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