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Neuer (dritter) Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern

PrintMailRate-it

​​​​​​​​Łukasz Napiórkowski

8. Juli 2022​

 
Am 7. Juli 2022 wurde auf der Internetseite der Regierungszentralstelle für Gesetzgebung ein weiterer, dritter Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern, d.h. Personen, die Rechtsverletzungen im Privat- bzw. öffentlichen Sektor melden oder offenlegen, veröffentlicht. Laut Gesetz werden private Rechtsträger (Unternehmen) verpflichtet sein, ein internes Verfahren zur Meldung von Rechtsverletzungen einzuführen.
 
Gemäß dem neuen Entwurf werden Großunternehmen (private Rechtsträger, für die mindestens 250 Personen arbeiten) verpflichtet sein, nach Ablauf von 2 Monaten ab der Veröffentlichung des Gesetzes ein entsprechendes internes Verfahren festzulegen.
 
Die geplante Frist für die Erfüllung der Pflicht für private Rechtsträger, für die mindestens 50 und weniger als 250 Personen arbeiten, wurde nicht geändert – in diesem Fall muss das interne Whistleblowing-Verfahren bis zum 17. Dezember 2023 festgelegt werden.
 
Der Entwurf wurde zur Abstimmung und Begutachtung weitergeleitet. Die Experten von Rödl & Partner halten Sie über den Fortschritt der Gesetzgebungsarbeiten auf dem Laufenden und unterstützen Unternehmer bei der Einführung der entsprechenden internen Regelungen.
 
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.



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Łukasz Napiórkowski

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