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Körperschaftsteuer nach estnischer Art

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Żaneta Niestier

31. August 2020

 

Die Novelle des Körperschaftsteuergesetzes soll im Januar 2021 in Kraft treten. Sie soll ein neues, investitionsfreundliches Steuersystem in das polnische Steuersystem einführen, die sog. „ Körperschaftsteuer nach estnischer Art“.

 

Zwei Varianten der Einkommensbesteuerung


Der veröffentlichte Entwurf sieht 2 alternative Varianten der Einkommensbesteuerung nach den neuen Grundsätzen vor. Bei der ersten Variante geht es um eine Pauschale auf Einkünfte von Kapitalgesellschaften, d.h. ein System, das steuerpflichtiges Einkommen mit den Kategorien des Bilanzrechts verbindet. Die grundlegenden Besteuerungsgrundsätze nach dem Körperschaftsteuergesetz werden dabei wesentlich modifiziert. Geändert werden u.a. der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht, die Steuerbemessungsgrundlage sowie die Steuersätze. Bei der zweiten Variante handelt sich um einen speziellen Investmentfonds, der eine schnellere Abrechnung von Abschreibungen auf Sachanlagen unter den abzugsfähigen Betriebsausgaben ermöglicht.


Die Wahl neuer Besteuerungsgrundsätze soll für den Steuerpflichtigen freiwillig sein. Es wird jedoch nicht möglich sein, beide Varianten zu kombinieren. Nach Angaben der Regierung soll die „Körperschaftsteuer nach estnischer Art“ in Polen die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen steigern, indem sie den Berichterstattungsprozess erleichtert und zusätzliches Kapital für Investitionen freisetzt. Nach Ansicht des Finanzministeriums sind beide genannten Varianten stark investitionsfördernd und unterstützen somit das Wirtschaftswachstum.

Bei Fragen zu den in diesem Artikel angesprochenen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf die Kontaktaufnahme.

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Dominika Tyczka-Szyda

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