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Jahresabschluss und Dividendenausschüttung im Hinblick auf die Quellensteuer

PrintMailRate-it

Tomasz Kośmider

24. März 2021

 

Bis zum 30. Juni 2021 gilt die Verordnung des Finanzministers, die die obligatorische Erhebung der Quellensteuer auf die Zahlung von Forderungen über dem Schwellenwert von 2 Mio. PLN, die innerhalb eines Jahres an denselben Rechtsträger erfolgt, aussetzt.

 

Pflicht zur Wahrung der erforderlichen Sorgfalt

Es ist zu beachten, dass die Pflicht zur Wahrung der erforderlichen Sorgfalt nicht eingeschränkt wurde und Unternehmen weiterhin verpflichtet sind, sie zu befolgen. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sorgfalt ist mit negativen steuerlichen Folgen aufseiten des Steuerzahlers verbunden, d.h. mit der Entstehung von Steuerrückständen und Zinsen sowie der Auferlegung einer sog. zusätzlichen Steuerverbindlichkeit kraft der polnischen Abgabenordnung.

 

Sonderfälle

Die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt ist insbesondere auf der Etappe der Feststellung des Jahresabschlusses und der Fassung des Beschlusses über die Verwendung des erwirtschafteten Gewinns von Bedeutung. Im Falle der Dividendenausschüttung an einen polnischen Gebietsfremden hängt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes aus dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen bzw. der Steuerbefreiung gemäß der Richtlinie 2011/96/EU davon ab, ob die entsprechende Dokumentation vorliegt. Darüber hinaus ist die polnische Gesellschaft verpflichtet, die erhaltenen Dokumente jedes Mal auf den Wahrheitsgehalt und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Stellt die Steuerbehörde eventuelle Unregelmäßigkeiten, z.B. fehlende Dokumente, fest, so wird der Steuerzahler finanziell belastet werden (d.h. der Rechtsträger, der den Gewinn auszahlt).

 

Die Berater von Rödl & Partner stehen Ihnen gerne zur Verfügung und besprechen mit Ihnen die Grundsätze einer steuerrechtlich sicheren Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020. Wir sind auch gerne bereit, Sie bei der umfassenden Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die Erfüllung der mit der Quellensteuer verbundenen Pflichten zu unterstützen.

Kontakt

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Maciej Wilczkiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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