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Inflationsschutzschild 2.0 – Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel, Kraftstoffe und Energie

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​​​Aleksandra Majnusz

19. Januar 2022

 

Die Regierung arbeitet an der zweiten Version des Inflationsschutzschildes. Der Sejm hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes angenommen, mit dem eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze auf einige Waren eingeführt wird.

 

Diese soll vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Juli 2022 gelten und Folgendes umfassen:


  • die in Pkt. 1 bis 18 der Anlage Nr. 10 zum Umsatzsteuergesetz genannten Lebensmittel – von 5 Prozent auf 0 Prozent;
  • Motorkraftstoffe, d.h. Dieselkraftstoff, Biokomponenten als eigenständige Kraftstoffe, Motorenbenzin, Flüssiggas (LPG) – von 23 Prozent auf 8 Prozent;
  • Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Gartenerde und sonstige Mittel zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. Bodenverbesserer, wachstumsfördernde Stoffe sowie einige Substrate) – von 8 Prozent auf 0 Prozent;
  • Erdgas – vom derzeit geltenden Satz von 8 Prozent auf 0 Prozent;
  • Strom und Wärmeenergie – vom derzeit geltenden Satz von 8 Prozent auf 5 Prozent.

 

Haben Sie Fragen zu den Lösungen des Inflationsschutzschildes 2.0, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.​

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Aleksandra Majnusz

Tax adviser (Polen)

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