Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Höheres Tagegeld anlässlich von Dienstreisen im Inland

PrintMailRate-it


Monika Spotowska

27. Juli 2022  



Ab dem 28. Juli 2022 erhöht sich das Tagegeld, auf das ein Arbeitnehmer bei einer Inlandsdienstreise Anspruch hat, auf 38 PLN pro Tag. Zurzeit (seit dem 1. März 2013) beträgt der Betrag 30 PLN. 

 

Der neue Satz ergibt sich aus der veröffentlichten Verordnung über die Beträge, die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf Staatsebene oder einer Selbstverwaltungseinheit bei Dienstreisen zustehen, die auch auf Arbeitnehmern außerhalb der Staats- oder Selbstverwaltung Anwendung findet.  


Arbeitgeber außerhalb der Staats- oder Selbstverwaltung (z.B. Privatunternehmer) können auf der Grundlage einer Vergütungsordnung, eines Tarifvertrags oder eines Arbeitsvertrags andere Bedingungen für die Erstattung von Beträgen für Dienstreisen festlegen als die, die sich aus der obigen Verordnung ergeben. Das auf diese Weise ermittelte Tagegeld darf jedoch nicht niedriger sein als das Tagegeld für Angestellte der Staats- oder Selbstverwaltung, d.h. 30 PLN (ab dem 28. Juli 2022 - 38 PLN). 



Höhe des Tagegeldes und  Befreiung von der Einkommensteuer und Sozialabgaben 

Die Änderung der Höhe des Tagegeldes wirkt sich auf die Einkommensteuer und die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben aus. Gemäß den Vorschriften sind Tagegelder von der Einkommensteuer befreit und bilden bis zu dem in der Verordnung festgelegten Betrag, d.h. 30 PLN (ab 28. Juli 2022 - 38 PLN), keine Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Alters- und Invalidenrentenversicherung.  

 

Das Tagegeld stellt für Unternehmer und ihre Mitarbeiter auch Betriebsausgaben dar, allerdings nur bis zu dem in der Verordnung genannten Betrag. 

 

Darüber hinaus ändert sich mit der neuen Höhe des Tagegeldes: 

 

  • die Pauschale für die Deckung der Reisekosten mit dem öffentlichen Nahverkehr –  7,60 PLN (derzeit 6 PLN);
  • die Pauschale für die Deckung der Übernachtungskosten, die 150 Prozent des Tagegeldes beträgt - 57 PLN (derzeit 45 PLN). 

 


Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung. 

Kontakt

Contact Person Picture

Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu