Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



E-Zustellungen wieder verschoben

PrintMailRate-it
​​​​​​​​​​​Łukasz Napiórkowski
15. Juli 2024 

​Das Ministerium für Digitalisierung arbeitet an der erneuten Verschiebung der Pflicht zur Anwendung von E-Zustellungen.

 

Es wird erwartet, dass der Minister für Digitalisierung in Kürze eine offizielle Mitteilung zu diesem Thema herausgibt. Der endgültige Termin für das Inkrafttreten der Pflicht ist daher noch nicht bekannt, und das Ministerium weist darauf hin, dass das Gesetz über E-Zustellungen geändert werden muss.

 

Mit der geplanten Änderung des Gesetzes über E-Zustellungen soll ein Sanierungsplan eingeführt werden, der die Einführung einer sog. „Übergangszeit" vorsieht, welche vom ersten Quartal 2025 bis zum vierten Quartal 2025 dauern soll, um den Bürgern und Unternehmern die Möglichkeit zu geben, sich mit E-Zustellungen vertraut zu machen und die bei E-Zustellungen verwendeten technischen Lösungen anzupassen.

 

Wir erinnern daran, dass zur Führung eines E-Postfachs u.a. nicht-öffentliche Rechtsträger verpflichtet sind, die im Landesgerichtsregister eingetragen wurden, z.B.:

  • Kommanditgesellschaften,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • Aktiengesellschaften,
  • Niederlassungen ausländischer Unternehmen.


Ungeachtet der erneuten Verlängerung der Frist zur obligatorischen Anwendung von E-Zustellungen besteht für Gesellschaften, die verpflichtet sind, sich im Landesgerichtsregister eintragen zu lassen, bereits eine Möglichkeit, einen Antrag auf Zuteilung einer Adresse für E-Zustellungen (poln. ADE) zu stellen. Durch die Aktivierung der ADE werden öffentliche Rechtsträger aufgefordert, jeglichen Schriftverkehr nur noch an die genannte Adresse zu schicken. Dies bedeutet, dass ab der Aktivierung der ADE der gesamte behördliche Schriftverkehr grundsätzlich an die Adresse für E-Zustellungen geschickt werden muss.


Unsere Experten informieren Sie laufend über jegliche Änderungen bezüglich der bevorstehenden Pflicht zu Nutzung von E-Zustellungen und unterstützen die Unternehmer bei der Einführung entsprechender interner Regelungen. Haben Sie Fragen zum Thema E-Zustellungen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.​


Kontakt

Contact Person Picture

Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil

​​

Deutschland Weltweit Search Menu