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Ergänzungssteuer schon ab Januar 2025

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​Dorota Białas​​​

17. Juni 2024


Ab Januar 2025 können polnische Steuerpflichtige in folgenden Fällen verpflichtet sein, die Ergänzungssteuer zu zahlen:

  • die Gesellschaft ist Teil von Unternehmensgruppen, bei denen die globalen jährlichen Umsatzerlöse 750 Mio. Euro in mindestens zwei von den letzten vier Jahren überschreiten, 
  • der effektive Steuersatz der Gesellschaft beträgt weniger als 15%.

Derzeit wird am Entwurf des Gesetzes über die Ergänzungssteuer für Einheiten, die zu multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen gehören, gearbeitet. 

Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, die Richtlinie des EU-Rates in das polnische Rechtssystem zu implementieren. Die Richtlinie führt die Vorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung – d.h. den Hauptteil der zweiten Säule von OECD – ein. 

Die neuen Regelungen werden ab dem 1. Januar 2025 gelten, wobei es seit dem 1. Januar 2024 möglich ist, zwei von drei Verfahren zur Erhebung der Ergänzungssteuer freiwillig anzuwenden. 

Herausforderung für Steuerpflichtige


Die Regelungen verpflichten Steuerpflichtige, fortgeschrittene Analysen und Simulationen durchzuführen, bei denen eine enge Zusammenarbeit der Fachleute in den Bereichen Steuern, Buchhaltung und Berichterstattung erforderlich ist. 

Womit zu beginnen ist


  1. Zunächst müssen polnische Unternehmer unverzüglich prüfen, ob die Gruppe, der sie angehören, den Schwellenwert der konsolidierten Umsatzerlöse überschreitet, und somit, ob auf sie das Gesetz über die Ergänzungssteuer Anwendung findet.
  2. Anschließend ist zu prüfen, wie das erste Meldejahr für die globale Steuer der Gruppe ist. Da in einem Teil der europäischen Länder die Vorschriften über die Ergänzungssteuer bereits in Kraft getreten sind, kann es sich als ratsam erweisen, die Simulationen für die Abrechnungen 2024 durchzuführen. 
  3. Das größte Risiko der Zahlung der Ergänzungssteuer besteht für diejenigen Unternehmen, die in SWZ und der PSI tätig sind, sowie für diejenigen, die andere Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Jede Gesellschaft, die einer multinationalen Gruppe angehört, sollte jedoch bereits jetzt entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen.

Vertrauen Sie den Experten


Da die Arbeiten am Gesetz über die Ergänzungssteuer für Einheiten, die zu multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen gehören – der polnischen Implementierung der Vorschriften von Säule 2 des BEPS 2.0 – bereits weit fortgeschritten sind, legen wir Ihnen hiermit unser Angebot über umfassende diesbezügliche Unterstützung vor.

Ergänzungssteuer


Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Verfahren, indem wir eine First-Check-Analyse durchführen, in deren Rahmen der Einfluss der entworfenen Vorschriften auf die Verrechnungen in Polen bewertet und die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.​

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