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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Änderung der Freibeträge und Sätze

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​​​Weronika Nazarkiewicz

28. Oktober 2022


Am 13. Oktober 2022 ist die Verordnung des Finanzministers über die Änderung der Freibeträge und Sätze bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft getreten.

Änderung des Freibetrags


Im Sinne der neuen Vorschriften wird sich der Freibetrag wie folgt ändern:

  • für die Steuerklasse I von 9.637 PLN auf 10.434 PLN,
  • für die Steuerklasse II von 7.276 PLN auf 7.878 PLN,
  • für die Steuerklasse III von 4.902 PLN auf 5.308 PLN.

Außerdem werden in der Steuerklasse I die Schenkungsfreibeträge angehoben:

  • bei einem Schenker – auf 10.434 PLN (von 9.637 PLN);
  • bei mehreren Schenkern – auf insgesamt 20.868 PLN (von 19.274 PLN).

Gemäß den Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes hängt die Höhe der Steuer von dem Wert des erhaltenen Vermögens und dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser/Schenker und Erbe/Beschenktem ab. Es werden 3 Klassen von Steuerpflichtigen unterschieden:

  • die Steuerklasse I umfasst die Nächsten des Erblassers/Schenkers (u.a. Ehepartner, Kinder), 
  • die Steuerklasse II umfasst sonstige Familienangehörige (z.B. Abkömmlinge der Geschwister, Geschwister der Eltern), 
  • die Steuerklasse III umfasst u.a. Personen, mit denen keine Verwandtschaft besteht. 

Neue Steuerskala 


Eine Folge der Anhebung der Freibeträge ist auch die Änderung der geltenden Steuerskala. Seit dem 13. Oktober 2022 wird die Steuer auf den Überschuss der Steuerbemessungsgrundlage über den Freibetrag nach folgenden Regeln berechnet:

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Weitere Änderungen 


Der Sejm arbeitet bereits jetzt an einer weiteren Novelle der Vorschriften über die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die die Freibeträge erhöhen wird. Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Für Rückfragen zu den eingeführten und bevorstehenden Änderungen kontaktieren Sie gerne unsere Experten. 

Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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