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Dividendenausschüttung vs. Notwendigkeit der Überprüfung des Beneficial Owners

PrintMailRate-it

 

Agata Pezda

15. April 2020

 

Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht Breslau hat im Urteil vom 11. März 2020
(Az. I SA/Wr 977/19) beschlossen, dass zur Inanspruchnahme des Rechts auf Befreiung der Dividende von der Quellensteuer gemäß Art. 22 Abs. 4 KStG-PL der Zahler nicht verpflichtet ist, zu überprüfen, ob der Empfänger der Beneficial Owner ist.


Der Antrag auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft wurde von einer Gesellschaft gestellt, die im Bereich der Herstellung und Montage von Ausstattungselementen in der Automobilbranche tätig ist. Sie hat angegeben, dass sie in der Zukunft beabsichtigt, eine Dividende an den Alleingesellschafter mit Sitz in Italien auszuschütten. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass sie nicht verpflichtet sein wird, zu überprüfen, ob das Unternehmen, an das die Dividende ausgeschüttet wird, der Beneficial Owner ist.

Die Behörde stimmte der Stellungnahme der Gesellschaft nicht zu und wies darauf hin, dass im Rahmen der obligatorischen Währung der gehörigen Sorgfalt, die sich aus den novellierten Vorschriften über die Erhebung der Quellensteuer ergibt, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind, nicht lediglich auf die Überprüfung der sich aus Art. 22 Abs. 4-6 KStG-PL ergebenden Bedingungen beschränkt werden kann, sondern es ist erforderlich, auch die sich aus Art. 28b Abs. 4 Pkt. 5-6 KStG-PL ergebenden Voraussetzungen (darunter den Status des Empfängers der Zahlung als Beneficial Owner) zu überprüfen.

 Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht hob die angefochtene Auskunft auf.

 
Das Gericht hält die Stellungnahme der Steuerbehörde, dass zu ermitteln ist, ob derjenige, der die Dividende erhält, der Beneficial Owner ist, für falsch. Das widerspricht der Struktur der Dividende, da es schwierig ist, sich eine Situation vorzustellen, in der das Unternehmen, das die Dividende erhält, nicht der Beneficial Owner ist. Das Unternehmen erhält eine Dividende , weil es Gesellschafter ist. Das Gericht wies darauf hin, dass gemäß Art. 26 Abs. 1f KStG-PL im Falle von Dividenden der Empfänger nicht verpflichtet ist, eine Erklärung darüber abzugeben, dass er ihr Beneficial Owner ist. Das Unternehmen, das die Dividende ausschüttet, ist verpflichtet, die gehörige Sorgfalt bei der Überprüfung der Umstände zu wahren, welche die Dividende von der Besteuerung befreien, aber die Voraussetzungen, die sich nicht aus den Vorschriften ergeben, müssen nicht erfüllt werden.


Das besprochene Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Breslau stellt eine für die Steuerpflichtigen günstige Auslegung der Steuervorschriften dar. Sind Sie an diesem Thema interessiert, so stehen wir Ihnen zur Verfügung. Unsere Experten werden gerne Ihre Fragen beantworten, um Zweifel auszuräumen.

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Dominika Tyczka-Szyda

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